Die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, besser bekannt als „PETRA-Studie“ wurde 2014 beschlossen. Angeblich, weil es keine aussagekräftige Studie zu dem Thema gibt.

Das stimmt für Deutschland. Aus dem weiteren aber auch benachbarten Ausland lagen aber eine Vielzahl von Studien vor. Es kann gemutmaßt werden, dass dies nur ein Mittel zu dem Zweck war, die schon lange von Experten und Praktikern geforderten Reformen im Familienrecht weiter hinaus zu zögern oder gar zu verhindern. 2016 wurde die Arbeit an der Studie endlich aufgenommen. Ein wissenschaftlicher Beirat aus Wissenschaftlern und Praktikern war berufen worden. 2017 wurde aus dem Kreis der Teilnehmende bekannt, dass das Studiendesign, dass zwischen dem Forschungsinstitut, dem wissenschaftlichen Beirat und dem Familienministerium abgestimmt war, einseitig durch das Familienministerium verändert worden war. Später gab es Anzeichen dafür, dass es weitere einseitige Änderungen des Studiendesigns durch das Ministerium gegeben haben soll. Das durchführende Institut hatte kein Mitspracherecht, der wissenschaftliche Beirat wurde noch nicht einmal informiert und damit zum dekorativen Feigenblatt degradiert. Das Familienministerium stellte sich über die Wissenschaft. Eine Studie, in deren Verlauf mehrere Studiendesigns einfließen lässt an der Wissenschaftlichkeit zweifeln.

Anfang 2018 wurden erste Studienergebnisse dem Ministerium übergeben, blieben aber unter Verschluss. Im April 2019 wurde die Studie dann vollständig dem Ministerium übergeben. Im November 2019 erteilte der Parl. Staatssekretär des BMJV dem Bundestag die Auskunft, dass noch keine Zwischenergebnisse vorlägen. Das sieht nach einer glatten Lüge aus. Die Studie bleibt unter Verschluss. Es wurden mehrere Anfragen nach Veröffentlichung der Studienergebnisse gem. §1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) gestellt und unter fadenscheiniger Argumentation abgewiesen.
Seit November 2019 ist ein Verfahren um die Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig das am 09. August 2021 entschieden und das Ministerium zur Veröffentlichung verpflichtet wurde. Das Urteil wurde jetzt veröffentlicht https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE210014761. Die Studie ist 6 Monate später immer noch unter Verschluss.


Anne Spiegel (B90/Grüne) ist seit dem 25. November.2021 Bundes-Familienministerin und Marco Buschmann (FDP) seit dem 08. Dezember 2021 Bundes-Justizminister.
Marco Buschmann hat bereits am 10.Januar 2022 die „Größte Familienrechtsreform seit Jahrzehnten“ angekündigt. Beide Ministerien müssen dazu sehr eng zusammenarbeiten. Von der Studie oder auch nur von deren Inhalten ist in seinem Konzept nichts zu lesen.


Es steht zu erwarten, dass, sollte sich nichts ändern, beide Ministerien nach Veröffentlichung des Verwaltungsgerichtsurteils erheblich unter Druck geraten werden. Wie nennt man eine Regierung, die sich nicht an Wissenschaft, Gesetze und Rechtsprechung hält?


11.09.2020

Das Familienrecht verharrt auf dem Stand der 60er

Wie schon im letzten Leitartikel ausgiebig ausgeführt, macht es uns gerade die Bundespolitik ziemlich schwer, etwas Positives aus der Gesetzgebung zu berichten.
Uns bleibt nichts anderes übrig, als weiterhin mit Es reicht! deutlich zu machen, wer
die Rechte der Kinder auf beide Eltern, gerade nach Trennung und Scheidung, verhindert.

Medien- und publikumswirksam wird immer wieder auf den Kinderrechten herumgetrommelt und symbolpolitisch „Kinderrechte ins Grundgesetz“ (SPD und B90/Grüne) gefordert und dabei verschwiegen,

  • Dass die UN-Kinderrechtskonvention (von der Bundesrepublik Deutschland 1992 ratifiziert) immer noch nicht umfänglich umgesetzt wurde. Statt dessen mit Erklärungen ergänzt, die die Umsetzung einschränken. Es reicht!
  • Vorgestern vor 5 Jahren, am 02.Oktober 2015, wurde in der „Resolution 2079“ der parlamentarischen Versammlung des Europarates die Hauptforderung, die Doppelresidenz als Leitbild (kein Zwang) der Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung einstimmig, auch mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland, verabschiedet und alle Mitgliedsländer aufgefordert, diese in deren nationale Gesetzgebung aufzunehmen. 5 Jahre lang ist außer warmen, seichten Worten nichts passiert. Eher das Gegenteil. Verantwortlich die SPD geführten Ministerien für Familie und Justiz. Es reicht!
  • Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und Vaterschaftsanerkennung ist nach wir vor in weiter Ferne und von der Zustimmung der Mutter abhängig. Obwohl dies eine der zentralen Thesen der Expertenkommission (ausnahmslos Juristen) war. Sie wird schon Gründe haben!“ so Christine Lambrecht (SPD). Ein Witz. „Es reicht!“ Durch Vergewaltigung gezeugte Kinder führt Christine Lambrecht (SPD) an. Lt.destatis gab es im letzten Jahr 17 (!) kriminologisch begründete Abtreibungen.

Statt dessen legt sie einen Blitzentwurf zur Zweitmutterschaft vor. Ein in eine lesbische Ehe geborenes Kind hat automatisch zwei Mütter. Der biologische Vater ist außen vor (kein Mitspracherecht in den wichtigen Dingen des Lebens, kein Auskunftsrecht wenn das Kind im Krankenhaus ist und vieles mehr nicht).
Ähnliches ist für schwule Ehepartner nicht vorgesehen.
Statt dessen antwortet Christine Lambrecht (SPD) folgendes im Interview in der „Welt“ vom 24.09.2020:

Aus einem Interview in der „Welt“ vom 24.09.2020

Lambrecht: Die Situation ist bei schwulen Paaren anders. Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat. Daher lässt sich das Modell nicht genauso auf schwule Paare übertragen.  

  • Soviel aus der Rubrik „Finde den Fehler“.Es reicht!

htps://www.welt.de/politik/deutschland/article216443580/Lambrecht-zu-Familienpolitik-Lesbische-Paare-von-Anfang-an-Eltern.html

  • Die SPD Bundestagsfraktion hat den Gesetzentwurf inzwischen abgenickt.

https://www.spdfraktion.de/node/4987110/pdf

  •  Auch für die lange angekündigte Reform des Unterhaltsrechts reicht die Zeit Christine Lambrecht nicht. Zum Verständnis – wir haben inzwischen Situationen, in denen Elternteile das gemeinsame Kind an 6 von 14 Tagen betreuen (es können auch 7 Tage sein, gezählt werden die Übernachtungen) und trotzdem den vollen Unterhalt zahlen. Es reicht!

Was sagt unsere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) dazu? Nichts!

Halt, nein, stimmt nicht ganz.
Das SPD geführte BMFSFJ veröffentlichte am 28.09.2020 ein Dossier
Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer in Deutschland

Das klingt vielversprechend, zumal hier richtig revolutionäre Thesen aufgestellt werden:

Aus dem Dossier „Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer in Deutschland“ des BMFSFJ

  • Jungen und Männer sind Akteure des Wandels („agents of change“) – weil auch Jungen und Männer Gleichstellungsanliegen haben, frei und gut leben, sich selbst verwirklichen, Beziehungen auf Augenhöhe führen, ihren Sehnsüchten folgen, lieben wollen. Deshalb bleibt Gleichstellungspolitik nicht beim Gerechtigkeitsappell stehen, sondern fragt Jungen und Männer nach ihren eigenen Horizonten in einer geschlechtergerechten Gesellschaft – und unterstützt sie auf ihrem Weg.
  • Mädchen und Frauen sind Unterstützer von Gleichstellung und Männeremanzipation – weil sie Verantwortung für ihre „matriarchale Dividende“18 (keine Erbschuld!) tragen müssen. Deshalb erachtet es partnerschaftliche Gleichstellungspolitik als notwendig und zumutbar, dass Mädchen und Frauen Männeremanzipation unterstützen, zurückstehen, Verzicht leisten, auch „einfach mal die Klappe halten“.

(zugegeben – zur Verdeutlichung satirisch verfremdet
bitte im Original auf Seite 15 nachlesen)

 

„einfach mal die Klappe halten“ finde ich schon sehr drastisch.
Hier der Link zum Originaldossier.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gleichstellungspolitik-fuer-jungen-und-maenner-in-deutschland/160760

Bitte den Originaltext auf Seite 15 unbedingt nachlesen!

Schlussendlich präsentiert der Inhalt des Dossiers das Gegenteil dessen, oder zumindest nicht das, was der Titel verspricht.

Es reicht!

Beide Damen, Franziska Giffey (BMFSFJ) und Christine Lambrecht (BMJV) haben damit ihre individuellen Ideologien ausgelebt und verabschieden sich damit aus der Bundespolitik. Sie haben angekündigt, nicht mehr für den deutschen Bundestag kandidieren zu wollen.


11.09.2020

Ein Brandbrief an die Bundespolitik

von Elmar Riedel

Der „Väteraufbruch für Kinder“ ist in allen Stellungnahmen an Regierungsstellen, Interviews, Presseartikeln stets höflich, sachlich und ausgleichend aufgetreten.
Wer das Gegenteil behauptet möge bitte den Nachweis antreten.
Manchen scheint der Begriff „Väter“ im Namen „Väteraufbruch für Kinder“, oder irgendetwas männliches, schon zu genügen, um ablehnend zu reagieren.

Unser Familienrecht basiert nach wie vor auf der Lebenswirklichkeit der 50er/60er Jahre.
Immer wieder wird den Reformwilligen die Mohrrübe* einer umfassenden Familienrechtsreform vor die Nase gehalten.
Der Väteraufbruch für Kinder und andere Verbände arbeiten konstruktiv mit.

Ausgewiesene Expert/inn/en und Praktiker/innen machen Reformvorschläge.

Nichts/gar nichts findet sich in den aktuellen Gesetzentwürfen unserer
SPD Justizministerin wieder.
Eher ist das Gegenteil der Fall.

Der Referentenentwurf aus dem SPD-Justizministerium, der jetzt an die Verbände zur Stellungnahme verteilt wurde, diskriminiert Väter, fördert das Streitpotential zwischen Müttern und Vätern, schädigt Trennungskinder.
Zudem ist er in Teilen verdächtig, verfassungswidrig zu sein.
Weiterhin wurde nur 14 Tage Zeit zur Stellungnahme für ein fast 100 seitiges Papier gegeben. Für Ehrenamtler, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, nahezu unmöglich. Üblich sind 2-3 Monate.
Allein das ist eine Frechheit unserer SPD Justizministerin. Der Form wurde Genüge getan.

Was sagt unser SPD-Familienministerium dazu? Nichts.

Was bitte sagt das über die Aufgabenqualifizierung dieser beiden SPD Ministerinnen ?!!
Eigentlich die Rote Karte.

Jedes Jahr (!) verzeichnen wir rd. 125.000 Ehescheidungen mit Kindern.(destatis)
Trennungen von nicht verheirateten Paaren werden nicht dokumentiert. Geschätzt: zusätzlich 40.000 bis 50.000.

Es reicht!
Es wurde Zeit für einen Offenen Brandbrief an Bundesfamilienministerin Giffey
.

https://mainz.vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Sub/mainz/pdf/20200904_Offener_Brief_an_BM_Giffey_zu_Familienrechtsreformen_1.pdf )

Die letzte Familienrechtsreform fand 1998 statt (Claudia Nolte, CDU). 15 Jahre später, 2013, SPD geführte Familien- und Justizministerien, ein Mini-Zugeständnis an nichteheliche Väter. Keine politische Initiative, trotz vielfacher Interventionen, sondern erstritten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es wurde auch nur das nötigste umgesetzt.

Nichteheliche Väter „dürfen“ seitdem ihr Sorgerecht vor Gericht „beantragen“. Bis dahin genügte es, wenn die Mutter einfach „Nein“ sagte.

Die Forderung von juristischen Expert/inn/en - Praktiker/inne/n, den biologischen Vätern das Sorgerecht ab Geburt zuzugestehen wird im SPD geführten Justizministerium, dem Vernehmen nach, aber immer noch genauso argumentativ abgelehnt: „Die Mutter wird schon einen Grund haben“. Es reicht!
Als weiterer Grund werden Schwangerschaften nach Vergewaltigung angeführt.
„Kriminologisch begründete Schwangerschaftsabbrüche“ 2019: 17 – in Worten: „Siebzehn“ (destatis)
Es reicht!

Die „PETRA-Studie“, Kindeswohl und Umgangsrecht, wurde 2015 beschlossen und 2016 in Auftrag gegeben. Die zahlreichen internationalen Studien wären nicht ausreichend. Belgische, schwedische , …, …, Kinder sind ja so anders als deutsche Kinder.

In das Studiendesign wurde während der laufenden Studie mehrfach durch das SPD geführte Familienministerium eingegriffen. Die Eingriffe haben wir dokumentiert.
Ein valides Studienergebnis halten wir, vor diesem Hintergrund, zumindest für fragwürdig.

Ende April 2019 wurden die Studienergebnisse dem SPD geführten Bundesfamilienministerium vorgelegt und führen dort ein „Nicht-Dasein“.
Auf politischen Druck der FDP und der öffentlichen Diskussion kam nun aber so etwas wie Bewegung in die Sache, nachdem noch kürzlich zunächst die unwahre Aussage durch das SPD Familienministerium getroffen worden war, dass noch keine Ergebnisse vorlägen.

Jetzt wurde bekannt, dass Frau Prof.Dr.Walper, im Auftrag des SPD Familienministeriums, die Studie „finalisieren“ soll.
Frau Prof.Dr.Walper ist eine bekennende Verfechterin des Status Quo des Kindschaftsrechts.

  • Eingriffe in die laufende Studie,
  • das geheim halten der vorliegenden Studienergebnisse
  • und schließlich die Einsetzung einer eindeutig voreingenommenen Person zur Finalisierung der Studie

macht bereits jetzt die anstehende Ergebnispräsentation unglaubwürdig und verlangt nach einer neutralen, wissenschaftlichen Verifizierung.

Ich könnte noch weiter schreiben. Aber „Es reicht !“

Die „WELT“ hat sich bereits der Kritik an den Referentenentwürfen angenommen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article215451768/Unterhaltsrecht-Versuche-den-Kampf-der-Geschlechter-anzuheizen.html

Es hat schon etwas humoreskes wenn die „WELT“ diesen Artikel mit der „Gleichstellungsstrategie“, aus 06/2020 Franziska Giffeys verlinkt. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl muss man mal verstehen.

Die Aussage unserer SPD Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass die Zeit für eine umfassende Reform nicht reichen würde ist der pure Hohn.
Seit 2013 hält die SPD die Ministerien für Justiz und Familie besetzt.
Nicht erst seit dem werden große Reformen von Experten, Praktikern und Verbänden immer wieder gefordert und angemahnt.

Nicht zuletzt durch die SPD selbst im Beschluss* der SPD Bundestagsfraktion noch im März 2017.

 

Nein, es reicht!
Wir müssen lauter und deutlicher in der Sprache werden.

 

Wenn sich bis hier hin Befürworter und Abgeordnete der CDU genüsslich zurückgelehnt haben sollten und womöglich darüber feixen, wie sehr die beiden SPD Ministerien in der Kritik stehen, denen sei gesagt:
Auch Sie stehen in der parlamentarischen Verantwortung. Nicht nur das. Sie lassen Ihren Koalitionspartner stillschweigend gegen Koalitionsvereinbarungen gewähren.
Auch hier haben Sie alle eine Kontrollfunktion der Sie offensichtlich nicht nachkommen.

Wer sich bei solchem Gebaren über Politikverdrossenheit, Zweifel an den „Altparteien“ wundert kann nur ignorant sein. Wir können von Glück reden, dass sich die Populisten gerade selbst etwas zerlegen. Vertrauen wir nicht darauf dass das so bleibt. Das Vertrauen in die Politik der Volksparteien wächst deswegen nicht.

Viele wissen, dass ich SPD-Mitglied bin. Ich werde es auch bleiben. Meine Mit-Genossen denken jetzt vielleicht, dass ich ein Nestbeschmutzer wäre. Nein, liebe Genossinnen und Genossen. Ich habe es nicht beschmutzt ich weise nur auf den Dreck hin. Den machen andere.

Die Bundestagsabgeordneten in Rheinland-Pfalz für SPD und CDU als Regierungsparteien habe ich bereits angeschrieben, informiert und gebeten, in den beiden Ministerien nachzufragen, wann diese gedenken eine Reform anzugehen, die den Bedürfnissen der Kinder und den internationalen Standards gerecht wird.
Deutschland ist im Familienrecht ein Entwicklungsland.

Antworten, die wir aus den Abgeordnetenbüros erhalten werden wir veröffentlichen.

Hier die Namen:

Diese Damen und Herren, und weitere, habe ich hier einmalig in den Verteiler aufgenommen.
Liebe Damen und Herren, wenn Sie auch zukünftig unsere Newsletter (ca.14-tägig) bekommen wollen, tragen Sie sich bitte hier ein.

Im Laufe des Jahres hat sich unser Newsletter Verteiler erfreulicherweise weiter deutlich vergrößert.

Für die, die diesen Film noch nicht gesehen haben sollten, empfehle ich die ARD-Mediathek mit dem Film „Weil du mir gehörst“.
https://www.ardmediathek.de/one/video/filme/weil-du-mir-gehoerst/one/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWMxMjNhZjA3LThiZWQtNDRiMy05YTRlLTQzZWJiZTliMzE1MQ/

Er greift das Drama der Trennungskinder exzellent auf.
Schauspielerisch erstklassig umgesetzt von Julia Koschitz und Felix Klare.
Wir haben von betroffenen Elternteilen oft gehört, dass sie sich den Film nicht ganz anschauen konnten weil sie ihre Situation wiedererkannt haben.

Liebe Politiker, auf einer Skala von 0-10 echter Fälle kann die Handlung dieses Films bei einer 6-7 eingestuft werden.


15.08.2020

Es ist unerträglich und nicht zu fassen

von Elmar Riedel

„Wo liegt der geistige familienpolitische Fokus unserer SPD Familien- und Justizministerinnen ?“
Eine umfassende Reform des Familienrecht war angekündigt worden und übrig bleibt …...

Seit Jahren ist eine längst überfällige Reform des Sorge- und Umgangsrechts angekündigt. Katharina Barley hatte zur Vorbereitung 2017, da war eine Reform bereits lange angekündigt, Interessenvertreter zu zwei Zukunftsgesprächen eingeladen. Durch Amtswechsel hat sich dann in diesem Ministerium lange Zeit nichts getan.
Katarina Barley wechselte im März 2018 ins Bundesjustizministerium. Bereits im April 2018 wurde eine hochkarätige Expertenkommission eingesetzt, die Reformvorschläge erarbeiten sollte.
Im Oktober 2019 wurde das Thesenpapier dieser Experten jenseits von Interessengruppen vorgelegt.
Im Juni 2020 ruft Franziska Giffey zum Fachaustauschgespräch mit Interessengruppen ins Familienministerium.

Ende Juli überrascht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit der Information, dass „in der Kürze der Zeit keine größere Reform zu erwarten ist“.
https://mainz.vaeteraufbruch.de/index.php?id=3280#c9055

In der WELT ist am 07.08.2020 immerhin zu lesen, dass unverheiratete Väter das Sorgerecht ab Geburt erhalten sollen. Eine der wesentlichen Vorschläge der Expertenkommission.

Damit nachvollzogen werden kann, wer die Expertinnen und Experten sind:

  • Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein,
  • Prof. em. Dr. Michael Coester,
  • Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags und Honorarprofessorin an der Universität Mannheim,
  • Dr. Stephan Hammer, Richter am Kammergericht Berlin,
  • Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt und Honorarprofessor an der Frankfurt University of Applied Science,
  • Prof. Dr. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Marburg,
  • Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin an der Georg-August-Universität Göttingen und
  • Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets, Professorin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.

Ziemlich genau eine Woche später lässt Christine Lambrecht (SPD) verlauten, dass sie nicht gewillt ist, unverheirateten Vätern das automatische Sorgerecht ab Geburt und Vaterschaftsanerkennung zu geben. Großzügigerweise will sie aber den Verwaltungsakt vereinfachen, in dem Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht zusammengefasst werden. Beidem (!) muss die Mutter jedoch separat zustimmen. Die Mutter behält also die Verfügungsgewalt.

Aus dem Familien-/Kinderministerium (SPD) hört man – nichts von Franziska Giffey (SPD) dazu.
Die 2016 noch unter Manuela Schwesig (SPD) in Auftrag gegebene PETRA Studie (obwohl es viele gleichthematische internationale Studien gibt) liegt immer noch unter Verschluss im SPD geführten Familienministerium.

Wenn diese für das Familienrecht zuständigen Ministerien verweigern, die Argumente vermeintlicher Väterverbände zur Kenntnis zu nehmen weil sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen dass die Arguente kindbezogen sind kann man möglicherweise von einer Art Verblendung sprechen.

Wenn aber das Votum unverdächtiger Sachverständiger auf dem eigenen Altar der Ideologie und persönlichen Meinung geopfert wird ist dies weder nachvollzieh- oder entschuldbar.

Was Christine Lambrecht (SPD) allerdings am Herzen liegt ist die problemlose „Co-Elternschaft“ (quasi Sorgerecht) lesbischer Paare. Gleichgültig ob es einen sorgeberechtigten, biologischen Vater gibt oder nicht. Das Kind hat dann eben drei Eltern. Die Gefahr, dass der biologische Vater, der ja nicht in der Beziehung lebt, damit sehr leicht aus dem Leben des Kindes gekegelt werden kann liegt auf der Hand.
Oder- das Kind wird in eine lesbische Ehe hineingeboren. Es soll automatische Co-Elternschaft für die zweite Mutter bestehen. Der biologische Vater benötigt weiterhin die Zustimmung der Mutter.
Nur weil vielen Lesern jetzt wahrscheinlich die Frage kommt, ob gleiches auch für schwule Paare gilt, nein, sie finden keine Erwähnung.

Als Begründung für die Ablehnung des Sorgerechts nichtehelicher Väter ab Geburt werden Schwangerschaften nach Vergewaltigung genannt.
Man kann davon ausgehen, dass der verständliche Leidensdruck dieser Frauen deutlich überwiegend dazu führt, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen.
Destatis weist dazu „Schangerschaftsabbrüche aus kriminologischen Gründen 2019: 17“ aus. In Worten „Siebzehn“.
Die Sorgerechtsaberkennung dürfte in solchen Fällen reine Formsache sein.

Von was redet Frau Ministerin also hier ?!

In dem Thesenpapier der Expertenkommission stehen noch einige weitere durchaus wichtige Positionen (Wegfall des Sorgerechtsentzugs oder dass im BGB nicht mehr von Umgangs- sondern Betreuungsrecht gesprochen werden soll u.v.m.).
Frau SPD Ministerin ist hierfür die Zeit zu knapp.
Warten wir, wie das Reförmchen aussehen soll.
Es bleibt die geringe Hoffnung, dass die Genossen und der Koalitionspartner bei den Damen einmal nachfragen was das soll.

Zurück zur Eingangsfrage:
„Wo liegt der geistige familienpolitische Fokus unserer SPD Familien- und Justizministerinnen ?“

Die Antwort mag sich jeder selbst geben.

Mir ist sehr an Ausgleich, Diplomatie, Empathie und sach- und fachlicher Überzeugung gelegen.
Wer mich in Beratungen oder Gesprächen mit Politikern und Institutionen erlebt hat wird das bestätigen. Ab und zu muss aber auch ein klares Wort gesprochen werden. Auch das kann ich.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. ist überparteilich. Ich nicht. Ich bin SPD Mitglied und ihr werdet mich auch nicht los.
Das Gehabe dieser erwähnten SPD Ministerinnen, evtl. ausgenommen Katharina Barley, treibt mir, gerade nach der jüngsten Äußerung Christine Lambrechts, die Zornesröte ins Gesicht.
Die Interessen der Kinder werden ignoriert.
Die Kinder wollen, das ihre Eltern auch nach der Trennung Eltern bleiben.

In diesen Ministerien sind grundlegende Änderungen notwendig.

Obwohl SPD Mitglied kann ich keinem Vater und keiner Mutter, denen etwas an ihren Kindern und deren politisches Augenmerk schwerpunktmäßig darauf liegt, empfehlen, SPD zu wählen.
Es reicht.


02.08.2020

Auf die lange Bank geschoben

von Elmar Riedel

Auf die lange Bank geschoben

Der Begriff wird den Richtern des Reichskammergerichts in Wetzlar zugeschrieben, die durch Bummelstreik gegen ihre Versetzung in die hessische Provinz protestierten. (ca.17.Jhd.)

Die Reform des Familienrechts ist seit Langem angekündigt und niemand bestreitet dessen Notwendigkeit. Die geltende Gesetzgebung basiert auf der Lebenswirklichkeit und Gesetzgebung der 50er/60er Jahre.
Das ist allseits bekannt und wurde auch an dieser Stelle bereits mehrfach besprochen.
2014 wurde die PETRA-Studie (Kindeswohl und Umgangsrecht) in Auftrag gegeben, weil die hunderten internationalen Studien und Praktiken nicht ausreichend seien. Die Studienergebnisse liegen seit langem dem Ministerium vor. Veröffentlicht wird nichts.

Um es nun kurz zu machen: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) meldet am 25.07.2020, dass SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht aus Zeitgründen (!) in dieser Legislaturperiode nur eine Teilreform auf den Weg bringen kann.

„Extremes Aufschieben“, ist eine pathologische Störung, die durch ein unnötiges Vertagen des Beginns oder durch Unterbrechen von Aufgaben gekennzeichnet ist, sodass ein Fertigstellen nicht oder nur unter Druck zustande kommt. 

Prokrastination (Aufschieberitis) ist sicher nur ein Element für die anhaltende Nicht-Durchführung einer umfassenden, dringend notwendigen Reform. Ein anderes Element ist m.M.n. der Un(Wider)wille dazu und ideologische Schwerpunkte der SPD.

Zitat aus der Meldung des RND:
Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat zu Konstellationen geführt, für die es bisher keine befriedigenden Regelungen gibt. Führt beispielsweise die Mutter eine gleichgeschlechtliche Ehe, werden nicht beide Partner rechtliche Eltern. Die Ehefrau muss das Kind erst im Wege einer langwierigen Stiefkindadoption annehmen. Da das Gesetz derzeit nicht die rechtliche Elternschaft von mehr als zwei Personen erlaubt, darf nicht auch der biologische Vater des Kindes rechtlicher Elternteil sein. In der Folge wird entweder dem Co-Elternteil oder dem genetischen Elternteil die rechtliche Elternstellung verwehrt.

Fazit: Es steht zu erwarten, dass aus der angekündigten umfassenden Reform ein Reförmchen mit ganz anderen Schwerpunkten werden wird. Wenn überhaupt. Damit droht die Reform sogar von der langen Bank zu kippen und es wären weitere Jahre vergeudet.


28.06.2020

Eine Familienrechtsform ist überfällig - ein Treffen mit Familienministerin Frau Giffey

Original Text von BM Giffey unter ihrem fb-Post zu dem Bild am 26.06.2020:
„Guten Morgen aus dem Ministerium. Gleich geht es hier in ein Fachaustauschgespräch mit Interessenvertretungen getrennt lebender Eltern. Ich will hören, was sie bewegt und welche rechtlichen Änderungen sie sich für die Zukunft wünschen.“

von Elmar Riedel

Das deutsche Familienrecht basiert, bei allen Reformen und Reförmchen der letzten Jahre auf dem Prinzip „Einer betreut, einer bezahlt“, wobei sich dieses Prinzip auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklungen inzwischen zumindest zum Teil auch mit „Eine/r betreut, eine/r bezahlt“ beschreiben ließe. Es ändert aber nichts an dem Effekt den dieses Prinzip auslöst. Durch die Rechtsprechung und deren Assistenz-Professionen werden die Kinder aus Trennungsfamilien wie in den 50er/60er/70er Jahren eher von großen Familienteilen abgetrennt anstatt dass es Bemühungen gibt, ihnen die Familien zu erhalten

Eine Familienrechtsreform ist überfällig. Katharina Barley hat dies in ihrer kurzen Amtszeit als Familienministerin erkannt und mit den „Zukunftsgesprächen“ 2017, gegen den Rat ihrer Vorgängerin Manuela Schwesig, auch aufgegriffen. Nach dem Wechsel zu Franziska Giffey herrschte zu dem Thema zunächst einmal Ruhe, bis auf den parlamentarischen Antrag der FDP, die Doppelresidenz als Leitbild der Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung ins BGB aufzunehmen. Alle Redner/ hauptsächlich /innen aller anderen Parteien zerrissen den Antrag und argumentierten, m.E. mutwillig missinterpretierend, das Leitbild als Pflicht. Dies war von niemand gefordert und wäre auch realitätsfern. Die Ignoranz der Stellungnahmen war unüberhörbar.

Der Entwurf für eine Familienrechtsreform ist seit langem angekündigt und es wurde immer wieder vertröstet, dass dieser „im Frühjahr 2020“ vorgelegt werden würde. Justizministerin Christine Lambrecht hatte vor 4 Wochen auf eine entsprechende Anfrage über facebook noch sinngemäß geantwortet „Das Frühjahr ist noch nicht vorbei.“ Nun, der Sommer folgt dem Frühjahr und begann am 20. Juni ohne dass etwas passiert wäre.
Darauf sollte eigentlich unser aktueller Leitartikel abzielen.

In aller Stille wurde jedoch ein „Gipfeltreffen“ von Interessenverbänden im BMFSFJ vorbereitet und fand gestern in Berlin statt.

Teilnehmende Verbände waren:

  •  Doppelresidenz.org
  • VafK
  • Papa-Mama-auch
  • Väternetzwerk
  • ISUV
  • IG-JMV
  • VAMV
  • MIA
  • Flechtwerk
  • 2 + 1 (Mein Papa kommt)
  • Mamaarbeitet
  • SHIA

Die vier erstgenannten hatten bereits im Vorfeld eine „Gemeinsame Erklärung“ der Erwartungen an ein reformiertes Familienrecht formuliert. Ihr findet sie hier im download-Bereich.
Bedauerlicherweise konnte sich der ISUV nicht dazu durchringen, sich dieser Erklärung anzuschließen. Die vom ISUV gestern zu dem Thema veröffentlichte Pressemitteilung ist zwar unpräzieser, widerspricht der „Gemeinsamen Erklärung“ in keiner Weise.
Es wäre wünschenswert, wenn sich ein großer Verband wie der ISUV einer gemeinsamen Vorgehensweise nicht länger verschließen würde.

Die Süddeutsche Zeitung hatte mal wieder das Ohr am Boden und berichtete gestern bereits über angeblichen Streit zwischen Müttern und Vätern in diesem Informationsgesprächen. Jedenfalls in der Subheadline. Wer allerdings den Text liest erkennt sehr deutlich, wer streitet und wer auf Konsens hinarbeitet.

https://www.sueddeutsche.de/politik/sorgerecht-vier-zu-sieben-1.4947731?fbclid=IwAR1aEAnUCiH12GmjIrD-WbtoHZuvNxT970yQwG5fTXrss9hoT_urEFX_YqQ

Über den Inhalt der Gespräche wurde Stillschweigen vereinbart. Ich bin aber davon überzeugt, dass sie ähnlich liefen wie der „Disput“ in der „SZ“.

Die Familienrechtsreform ist also weiter in Arbeit.
Zwei Fragen bleiben zu beobachten:

  • Bekommen es Giffey und Lambrecht (beide SPD) bis zum Jahresende hin, einen Reformentwurf vorzulegen? Mit den parlamentarischen Diskussionen würde es dann schon knapp. Spätestens im März geht der Wahlkampf los.
  • Wird es ein ECHTES* „Gute Trennungskinder Gesetz“ werden (Giffeyscher Gesetzestitel Duktus) oder ein weiterer Kniefall vor der Alleinerziehenden Lobby?

* kam gerade rein und passt gerade sehr gut dazu (leider z.Zt. nur über fb):
https://m.facebook.com/watch/?v=928716810927396&_rdr

 


31.05.2020

Die TV-Medien rücken „Eltern-Kind-Entfremdung“ immer stärker ins Rampenlicht für die Öffentlichkeit. „Eltern-Kind-Entfremdung“ ist schwerste Kindesmisshandlung!

Die Medien geben seit 2019 ihr Bestes um auf das brennendste Problem bei Trennung und Scheidung hinzuweisen.

von Elmar Riedel

Allein in 2020 inzwischen vier Aufsehen erregende TV-Beiträge.

„Weil du mir gehörst“ der Fernsehfilm in der ARD mit einer exzellenten Schauspieler Besetzung. Eine realitätsidentische Fiktion.

Direkt im Anschluss

„Der Talk zum Film“ die unmittelbare Aufarbeitung des Films mit einer hochkarätig besetzten Talkrunde

Kürzlich sogar in

„WISO“ dem Magazin für Wirtschaft und Verbraucher mit einem Mitglied des VafK-Mainz

Jetzt eine beeindruckende Dokumentation zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ In der WDR Reihe DieStory

„Die Story – Kampf ums Kind-Trennung und ihre Folgen“ die das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung aus den verschiedensten Perspektiven beschreibt.

Für die Empfänger dieses Newsletters hier als Erste die Information zur Zuschauerzahl: Lt. WDR hatten 220.000 Menschen die Dokumentation gesehen. Knapp 10% davon in der jungen Altersgruppe der 14-29-jährigen. Für einen Regionalsender, als „Special-Interest-Thema“, um diese Uhrzeit sind beides sehr gute Werte.

Es ist aber an uns, jedem Einzelnen, diese Dokumentation auch bundesweit zu verbreiten. Bitte kopiert den/die Links und verschickt Sie an euren Rechtsanwalt, Verfahrensbeistand, Jugendamt oder auch Richter.

Richterfortbildung: was lange währt wieder endlich …. Ich mache es kurz:

Historie:

1977

große Eherechtsreform (SPD/FDP Koalition) Schaffung von Familiengerichten Ausdrücklich: "Familienrichter müssen besonders ausgebildet sein."

2016 (!)

wurde das Thema mal wieder aufgegriffen (CDU/CSU/SPD) Bundestagsbeschluss: „Fortbildung der Richter soll eingeführt werden.“ Passiert ist nichts.

2018

Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD Zeile 6250-6252 "Wir befürworten Fortbildungen für Richterinnen und Richter insbesondere an Familiengerichten und streben verbindliche Regelungen in Abstimmung mit den Ländern an." Passiert ist nichts.

2019

B90/Die Grünen (!) stellen mit der Druckstücknummer 19/8568 einen Sammelsuriumsantrag - u.a. Familienrichterfortbildung

2019

am 25.09. 2019 Expertenanhörung. (8 Experten, davon 6 hochrangige Richter) Schwerpunktmäßig zu dem Thema Richterfortbildung. ALLE Experten hatten die Notwendigkeit der Richterfortbildung betont.

2020

am 15.05. wird der Antrag - abgelehnt. Von wem? Mit den Stimmen von CDU und SPD Stimmenthaltung von der FDP (nicht besser als Ablehnung) Zustimmung zum Antrag von B90/Grüne, LINKE, AfD

Das passt eigentlich in die Rubrik „Kannste-dir-nich-ausdenken“ !

Aber seien wir mal ehrlich, es hat schon eine deutliche Logik. Familienrecht wird im Jurastudium erst gar nicht gelehrt. Wie kann man sich da fortbilden? (Sarkasmus aus)

Richterfortbildung: was lange währt wieder endlich nichts. Ich schäme mich für meine SPD.

Frühjahrsende am 20.Juni 2020

Warum ist dieser Termin so wichtig ? Die dringend notwendige Reform des Familienrechts ist für das Frühjahr 2020 angekündigt und die Zeichen verdichten sich, dass der 20.Juni tatsächlich die deadline ist.

Was soll die Grundlage dieser Reform sein?

1. Die 2016 bis 2018 durchgeführte PETRA Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“. Diese Studie liegt dem Bundesfamilienministerium seit Anfang 2019 vor. Veröffentlicht wurde bislang weder die Studie noch deren Ergebnisse. Die Studie selbst war von einer Anzahl von Eingriffen in ihr Design während der Durchführung, ohne Konsultation oder auch nur Information des wissenschaftlichen Beirats, manipuliert worden. Ich rechne nicht mit einer Veröffentlichung

2. Die „50 Thesen“ zur Gesetzesreform einer 8-köpfigen Expertenkommission. Sie wurden Ende 2019 zur Kommentierung veröffentlicht.

Meine Kommentierung aus 11/2019 findet ihr hier:

https://mainz.vaeteraufbruch.de/index.php?id=3280#c8652

Die Erwartungen an die Reform gehen weit auseinander. Ich persönlich erwarte mir keine grundlegenden Änderungen. Insbesondere nicht bezüglich der Kinder oder gar in Richtung Doppelresidenz.

Andere sind da optimistischer.

Der Optimismus basiert auf den Thesen 21 und besonders 22 (daher die nachstehende Reihenfolge):

22. Betreuung endet nicht mit der Trennung der Eltern. Eltern werden somit nicht mehr auf ein bloßes Umgangsrecht verwiesen.

21: „Die Betreuung des Kindes ist in der gesetzlichen Systematik des Reformkonzepts Teil der Ausübung der elterlichen Sorge. Der Begriff „Betreuung“ ist rein faktisch zu verstehen und stellt kein eigenes Rechtsinstitut dar. Er soll daher nicht gesetzlich definiert werden.“


Es ist richtig, des es einem Paradigmenwechsel nahe käme, wenn der Begriff „Umgang“ entfallen und durch „Betreuung“ ersetzt werden würde. Der Nachsatz: „Er soll daher nicht gesetzlich definiert werden.“ hebelt die Intension aus 22. m.M.n. aber wieder aus.

Seien wir also auf den Juni 2020 gespannt.

Letzte Bundestagssitzungswoche im Frühjahr ist vom 15.06.-19.06. und vor der Sommerpause vom 29.06. – 03.07.

Drücken wir unseren Kindern die Daumen. Und nicht vergessen: am 3.Sonntag im Juni (21.06.) ist der echte, internationale Vatertag. https://internationalervatertag.de/


04.05.2020

Offenes Treffen als Videokonferenz

Was ich, ehrlich gesagt, nicht mehr hören kann ist: „Corona hat uns fest im Griff.“ Das hat so etwas larmoyantes und hilfloses. Ich verkenne dabei nicht, dass sehr viele Menschen beruflich, finanziell und persönlich sehr eingeschränkt sind und sich zu Recht hilflos fühlen.

von Elmar Riedel

Beruflich und finanziell bin ich selbst nicht unerheblich betroffen. Meinen jüngeren Sohn, der noch bei seiner Mutter wohnt, habe ich gebeten, nur sehr eingeschränkt zu Besuch zu kommen. Gestern traf ich eine gute Bekannte, die ein sonst gut gehendes Hotel betreibt. „Ich brauche nicht viel, aber das Haus.“

Die Kinder haben ganz eigene Probleme, zu denen wir Erwachsene kaum noch Zugang haben. Uns fehlen die sozialen Kontakte. Wir können sie bedingt durch Telefonate, Video-Calls oder kurze Unterhaltungen bei Spaziergängen mit anderen Erwachsenen ausgleichen. Kinder brauchen aber Kinder und ganz andere Stimulanzien, die sich nicht ausgleichen lassen, wenn sie immer nur mit den gleichen Erwachsenen zusammen sein dürfen. Insofern bin ich froh, dass die Notbetreuung erweitert wird und Spielplätze wieder öffnen. Wenngleich mit etwas Sorge, wie sich das, und all die anderen Lockerungen, auf die Neu-Infektionen auswirken wird.

Kinder lieben beide Eltern. Sie wollen, dass es den Eltern gutgeht. Deswegen ist es auch in Corona Zeiten wichtig, dass sie den getrennt lebenden Elternteil regelmäßig sehen und erleben. In den für Kinder sehr irritierenden Zeiten noch mehr als sonst.

Was uns eher im Griff hat, ist die Einstellung, wie wir mit dieser Corona-Situation umgehen. Ob wir für uns selbst Bedrohungen manifestieren oder Chancen und Möglichkeiten entwickeln.

Von Haus aus bin ich Optimist.

Matthias Horx (seit mindestens 30 Jahren Zukunftsforscher, seitdem ist er mir bekannt) lehnt für sich den Begriff „Optimist“ ab, denn er hätte etwas von dem naiven Glauben, dass alles gut wird. Er bezeichnet sich selbst als Possibilist (englisch: possible = möglich, aber eigentlich aus dem lateinischen von posse = können). Da gebe ich ihm recht!

Ich wähle hier die optimistische Variante des Possibilismus: Wir KÖNNEN MÖGLICH machen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass nach Corona alles wieder wie vorher ist. Ich beobachte das, was sich in Umfragen wiederspiegelt:

Die Menschen akzeptieren die getroffenen Maßnahmen, nehmen viel mehr Rücksicht auf den anderen und sind hilfsbereit. In der Politik wird erkannt, wie wichtig, und vor allem wertvoll, Pflegeberufe sind. Das Ehrenamt wird nicht mehr nur hingenommen sondern erhält das, das der Name verspricht.

Die Gerichte sind völlig überfordert mit Eilanträgen wegen Umgangsverweigerung unter dem Vorwand „Corona“. Ein Amtsgericht in Frankfurt/Main hat in einem solchen Fall kürzlich einen aufsehenrregenden Beschluss getroffen. Es waren keine 20.000€ Ordnungsgeld, wie vielfach berichtet wurde sondern vier mal 5.000€. Für jeden verweigerten Termin 5.000 €. Mit dem Hinweis, dass bei weiteren Verstößen zu prüfen ist, das Ordnungsgeld stufenweise weiter zu erhöhen (Beschluss liegt vor). Diese Mutter verdient allerdings außerordentlich gut.

Viele der Mailempfänger hier (m/w/d) leiden unter Umgangsverweigerungen wegen Corona. Die  Gerichte erkennen diesen Missbrauch durchaus. Wir erleben aber auch, dass Umgangsbetreuung, wegen Corona, ausgeweitet wird. Was daraus wird, liegt zum großen Teil an uns selbst. Ergreift diese Möglichkeiten! Ich warne aber davor, die Situation auszunutzen.

Ich erwarte nicht, dass sich die Rechtsprechung im Familienrecht um 180 Grad dreht. Corona eröffnet aber auch den Professionen neue Einblicke in Umgangssituationen.

Es wird aber auch weiterhin Klientelinteressen geben. Nun – zum befürchteten Zuwachs an häuslicher Gewalt während der Kontaktbeschränkungen ist es nicht gekommen. Die Vorabmeldungen dazu insinuierten, dass dies bereits feststehe.

Hier geht es zum Pressebriefing der NRW Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach vom 22.04.2020 (ab Minute 9:30): https://www.youtube.com/watch?v=ZXlBiNfrxdQ&feature=youtu.be&app=desktop

Meine diesbezügliche Anfrage an das Innenministerium RLP vom 10.04. (Karfreitag) wurde von der Pressestelle am Samstag, 11.04. (Respekt) so beantwortet, dass es einen Rückgang um ca. 20% gegeben habe. Meine Rückfrage, 2 Wochen später, wurde am 25.04. so beantwortet: „Sehr geehrter Herr Riedel, mehr als das bereits Gesagte habe ich leider derzeit nicht zu bieten.“

Meine nächste Rückfrage wird turnusmäßig am 09.05. erfolgen.

Die von Bundes-Frauen-Ministerin Franziska Giffey aktuell, vor dem Hintergrund mutmaßlich ansteigender häuslicher Gewalt, initiierte Kampagne https://staerker-als-gewalt.de/ bemüht sich zumindest um genderneutrale Sprache. Das ist jedoch noch deutlich ausbaubar.

Immerhin haben NRW und Bayern inzwischen ein Hilfetelefon für von häuslicher Gewalt betroffenen Männern eingerichtet (s.Pressebriefing oben). Dies ist durchaus als Aufforderung an die hier (hoffentlich) mitlesenden MdL zu verstehen.

Unsere Offenes-Treffen-TelKo am 01.04. war gut besucht und hat auch gut funktioniert, bis auf die Tonqualität am Anfang. Wir haben dann beim VafK-Mainz „Dämmerschoppen“ am 22.04. und in einer Vorstandssitzung am 29.04. das Videokonferenz-System "Zoom" getestet, möchten dies künftig nutzen und laden ein zur:

Offene-Treffen-VidKo (Video-Konferenz) am Mittwoch, 6. Mai 2020 um 19:00 Uhr.


27.03.2020

Umgang in der Krise: Offenes Treffen als Telefonkonferenz

Das Corona-Virus hat uns und unser Leben z.Zt. voll im Griff. Wir hoffen, dass es euch allen und euren Lieben gutgeht. Alles ist ungewohnt und muss neu organisiert und gedacht werden. Unser monatliches Offenes Treffen ist eine wichtige Institution, kann aber z.Zt. nicht in gewohnter Form stattfinden.

von Elmar Riedel

Statt dessen laden wir euch zur gewohnten Zeit zur Telefonkonferenz ein:

Telefonkonferenz statt Offenes Treffen
am 01.04.2020
um 19:00 Uhr

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die TelKo findet unter der bewährten Leitung von Jürgen Alt und Elmar Riedel statt.

Im persönlichen Offenen Treffen wissen wir, wer anwesend ist und wissen auch, dass das dort gesprochene Wort den Raum nicht verlässt. Das werden wir auch in der TelKo gewährleisten!

Dazu ist es notwendig, dass sich die Teilnehmer am 1. April bis 18:00 Uhr

  • auf meiner Mailadresse: elmar.riedel@vafk.de
  • mit Vor- und Familienname und
  • der zur TelKo verwendeten Rufnummer anmelden.

Der Datenschutz ist gewährleistet. Die Angemeldeten erhalten dann im Nachgang die Einwahldaten zur TelKo.

Wie zuvor bereits kommuniziert, beunruhigt das COVID-19 Virus nicht nur uns sondern auch die betreuenden Elternteile. Aus Sorge um die Kinder werden Betreuungsumgänge mit Hinweis auf die bestehenden Kontaktverbote abgesagt. Die Umsetzung der neuen Kontaktregelungen ist Ländersache und hat diese Verantwortung auch ausdrücklich den Kreisverwaltungen entzogen und an sich genommen.

In der aktuellen „Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020“ ist klar gestellt: „Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben.“

Wir erhielten viele Meldungen zu solchen Absagen, aber auch eine, dass eine betreuende Mutter das Angebot des Vaters, bei zeitlichen Engpässen, den gemeinsamen Sohn häufiger zu betreuen, dankbar angenommen hat. Das, obwohl dieser Vater im Krankenhaus arbeitet.

Die Absagen überwiegen aber deutlich. Wir stellen euch daher „Handlungsoptionen“ zusammen. Eine eigenmächtige Aussetzung des Betreuungsumgangs auf unbestimmte und längere Zeit kann auch im Interesse der Kinder nicht einfach hingenommen werden. Es sind ausdrücklich „Optionen“, keine Empfehlungen oder gar Anweisungen. Jede/r muss für sich entscheiden wie er vorgeht.
Zum Schluss noch eine Information in diesem Zusammenhang. Besonders für die hier politisch engagierten:

Der VAMV (Verband ALLEINERZIEHENDER Mütter Väter) hat eine Petition, adressiert an Hubertus Heil, Peter Altmaier, Franziska Giffey und entsprechende Länderminister gestartet, berufstätige Alleinerziehende zu entlasten. Natürlich auf Staatskosten.

Für mich ist der Gipfel, dass Kleinunternehmer unter der Verpflichtung, Alleinerziehenden ihre Bezüge bei Freistellung weiter zu zahlen, staatliche Hilfen erhalten sollen. Der VAMV möchte sein Alleinerziehenden-, Ein-Eltern-Familien-Erfolgsmodell hegen und pflegen. Genau hingeschaut, werden durch die Forderungen des VAMV getrennt lebende Mütter und Väter weiter ausgegrenzt.

Sinnvoll und die Allgemeinheit weniger belastend wäre es, seine Mitglieder zu motivieren, den getrennt lebenden Elternteil in die Pflicht zu nehmen, sich in der Betreuung der gemeinsamen Kinder mehr zu engagieren. Es gibt mehr Getrennterziehende als Alleinerziehende.

In diesem Sinne: Bleibt gesund, optimistisch und verliert euren Humor nicht!


20.03.2020

Ausgangssperre heißt nicht Umgangssperre!

Es ist unfassbar: COVID-19 wird häufig als Vorwand genutzt, den Umgang zwischen Kindern und umgangsberechtigten Elternteilen einzuschränken. Nicht nur mit getrennt lebenden Vätern, sondern auch mit getrennt lebenden Müttern.

von Elmar Riedel

Bayern führt ab Samstag, 00:00 Uhr, die Ausgangssperre „light“ ein. Bayern hat damit die schärfsten Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19 ergriffen. Hier der Link zur Pressekonferenz von MiP Markus Söder.

Söder stellt klar, dass, auch unter diesen sehr verschärften Maßnahmen, das Umgangsrecht (Altsprech: Besuch) getrennt lebender Eltern NICHT eingeschränkt ist (Minute 13:43).

Wir, der VafK-Mainz, schreiben seit gestern die kreisfreien Städte und Landkreise, den RLP-ADD, das RLP-Gesundheits- und Familienministerium und den Familienausschuss des Landtags RLP an, um zu erreichen, dass auch im Fall eines vollständigen shut-downs auf Kreis- oder Landesebene das Umgangs- und Betreuungsrecht nicht eingeschränkt wird.

(Die „Grüne“ Familienministerin Österreichs hatte versucht das Umgangsrecht in Österreich während COVID-19  einzuschränken und ist nach massivsten Protesten wieder zurückgerudert.)

Zudem wollen wir euch informiert und damit vorbereitet halten.

Das macht mehr Arbeit als es klingt. Ich bitte daher alle, die mich oder den VafK-Mainz anschreiben, uns Zeit für eine Antwort zu geben. Wir machen das ehrenamtlich mit vollem Engagement. Uns fehlt iM etwas die Zeit. Wir versuchen auch, die Jugendämter dahingehend zu informieren und zur Kooperation aufzufordern.

Wir werden unsere Aktivitäten auch mit dem VafK-Bund abstimmen, damit entsprechendes auch bei der Bundesregierung nicht aus dem Blick gerät und die richtigen Formulierungen gefunden werden.

Liebe Mitglieder, liebe ratsuchenden (noch-)Nichtmitglieder. Ihr könnt auch etwas tun.
Leitet diese Mail an eure Anwälte und Jugendamtsbetreuer weiter. Auch an andere Betroffene, die ihr kennt und die nicht hier im Verteiler sind, mit der gleichen Bitte.

Wir müssen nicht nur unsere und die Gesundheit unserer Lieben schützen, sondern auch das Recht unserer Kinder uns gerade in dieser, auch für sie, problematischen und irritierenden Zeit zu sehen. Diese Sicherheit brauchen sie auch.

Ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ist eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit).
Auch Eltern-Kind-Entfremdung muss justiziabel werden.

Noch ein allgemeines Wort zu COVID-19:

Wir alle haben eine solche, ernste Bedrohung noch nicht erlebt und werden brutal aus unserer Komfortzone gerissen. Diesen Sprung von der einen in eine völlig neue, unbekannte Realität von jetzt auf gleich schafft so gut wie keiner. Es ist ein Weg, über das Wissen (um eine Gefahr) zum Verstehen, zum Verinnerlichen zu gelangen. Da schließe ich mich nicht aus. (Es gibt sogar tatsächlich noch COVID-19 Leugner.)

Vorgestern versammelten sich, unverabredet, 5-6 junge Erwachsene in meiner Einfahrt. Auf einmal hatten sie Sitzgelegenheiten und einen Kasten Bier. Saßen auf engem Raum zusammen und quatschten. Ein schönes Bild. Hätte ich es da schon richtig begriffen gehabt (gewusst hatte ich es ja), hätte ich sie auseinander getrieben. Verinnerlichen heißt: Begreifen und selbst danach handeln.

Geht es an! Verhalte Dich so, als ob Du bereits infiziert wärst und andere nicht anstecken möchtest.

Da ich grundsätzlich ein positiver und optimistischer Mensch bin erwarte ich, dass, wenn wir das Virus überstanden haben werden, wir wieder gelernt haben werden, mit anderen und uns selbst achtsamer und rücksichtsvoller umzugehen. Alle! Nicht nur die hier im Verteiler.

Hier geht es zur Regierungserklärung von MiP Markus Söder, der mit der Ausgangssperre „light“ einen guten Weg gefunden hat. Was nicht heißt, dass der komplette shut-down nicht doch irgendwann (bald ?) kommt (kommen muss).

https://www.br.de/mediathek/video/rundschau-extra-soeder-spricht-kommt-jetzt-die-ausgangssperre-av:5e74a50f899b870013e2b11b?fbclid=IwAR2drzN5CglSXfzL7CDDywvwsbKfH-U_8YiWVvEru1cF-rGo6W_tb_PsgHM

Wir freuen uns über eure Zustimmung zu dem was wir tun. Auch über eine ausgefüllte Mitgliedserklärung, wenn ihr uns unterstützen wollt. Am Beitrag kann es nicht liegen.


29.02.2020

Film und Talk: "Weil Du mir gehörst"

Der Film ist gelaufen. „Weil du mir gehörst“ war, trotz des schwierigen Stoffes, was in der Regel eine Quotenbremse ist, ein Riesenerfolg. Zur gleichen Sendezeit lief der Dauerquotenbringer „Aktenzeichen XY“. Trotzdem erreichte #WeilDuMirGehörst 4.450.000 Zuschauer.

von Elmar Riedel

Weil du mir gehörst war spannend, hatte keine Längen und war auch für den unbedarften Zuschauer in den Handlungsabläufen sehr gut nachvollziehbar. Er kam also genau da an, wo er hingehört. In der Breite der Gesellschaft. Aus persönlichen Reaktionen weiß ich aber auch, dass die Handlungsweise der Mutter und die Nicht-Reaktionen der beteiligten Professionen als überzogen betrachtet wurden. Nein, das sind sie nicht.

Wer ihn noch nicht gesehen hat, findet ihn hier in der Mediathek von dasErste.de :
https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/videos/weil-du-mir-gehoerst-video-100.html Die Kommentare zum Film laufen bis heute weiter. Insgesamt 170 Seiten (!) und 487 Bewertungen. Durchschnitt 4,6 von 5 möglichen.

Bedauerlicherweise war es der ARD nicht möglich, den Experten-Talk zum Film direkt im Anschluss im Programm folgen zu lassen. Die Zuschauer mussten für den WebTalk ins Internet wechseln, was enorm viel Reichweite gekostet hat. Die Expertenrunde war hochkarätig besetzt und genau so wichtig wie der Film selbst. Für „Fachpersonal“, das die im Film gezeigte Problematik eigentlich kennt, wichtiger als der Film selbst. Auch für Betroffene und Interessierte ist der Experten-Talk höchst interessant und nicht minder kurzweilig. Ihr findet ihn hier: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html

Die Namensliste der Experten (von links nach rechts des Eingangsbildes):

  • Jürgen Rudolph – Familienrichter a.D. und Rechtsanwalt
  • Fee Linke – Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
  • Simone Höller – Produzentin des Films bei ffp New Media
  • Frank Bräutigam – Moderator der Runde
  • Dr. Stefan Rücker – Psychologe, durchführender Leiter der PETRA-Studie
  • Eva Becker – Fachanwältin für Familienrecht, Mitverf. Arbeitsthesen Reform Familienrecht
  • Markus Witt – Väteraufbruch für Kinder

Was lernen wir aus den Äußerungen der Expertenrunde ?

  1. Fast alle sind sich einig, dass der Film die Abläufe einer Eltern-Kind-Entfremdung
    nach Trennung und Scheidung realitätsnah wiedergibt. Frau Linke vermisst Hintergründe, die zur Aktion der Mutter geführt haben.

  2. Fast alle sind sich einig, dass das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung geschlechtsunabhängig existiert, und der Film durch die nummerische Betreuungsverteilung nach Trennung und Scheidung zu Recht beispielhaft die Mutter als Entfremderin thematisiert. Frau Linke sieht, dass der Film der „Argumentation der Väterrechtler“ folgt.

  3. Fast alle sind sich einig, dass Eltern-Kind-Entfremdung, die nicht faktenbezogen erfolgt, nicht den Normalfall nach Trennung und Scheidung abbildet, aber auch keinen Einzelfall darstellt. Frau Linke lässt durchblicken, dass sie dieses Phänomen für überschätzt hält.

  4. Fast alle sind sich einig, dass die Bedürfnisse der Kinder vor den geäußerten „Kindeswillen“ zu setzen sind. Frau Linke fokussiert den geäußerten Kindeswillen.

  5. Fast alle sind sich einig, dass Eltern-Kind-Entfremdung klar abgrenzbar zu faktenbasierter Trennung von Kind und Elternteil ist. Frau Linke sieht hier keine klaren Abgrenzungen.

  6. Fast alle sind sich einig, dass eine frühe, entschiedene Intervention einer Eltern-Kind-Entfremdung entgegen wirkt. Frau Linke vertritt die Meinung, dass das Kind, vor einer Intervention, "erstmal zur Ruhe kommen" muss.

Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die Politik und die Rechtsprechung deutlich mehr an denjenigen orientiert, die das seelische Dilemma der Kinder fokussieren als an der Besitzstandswahrung und -ausweitung der Alleinerziehenden. Hier sind nicht die echten Alleinerziehenden gemeint, sondern die Getrennterziehenden, bei denen der andere Elternteil sehr gerne mehr Verantwortung bei der Betreuung übernehmen würde.

Ein Satz noch zur Schlussrunde (Frage des Moderators: „Wie kann der Film weitergehen?“): Fast alle entwickeln ein Szenario, wie der Film weitergehen kann, die Situation Annis im Blick habend. Frau Linke hat keine Vorstellung wie es weitergehen kann und insistiert auf hochstrittige Fälle, ohne Anni im Blick zu haben.

Hoch interessant waren auch die Studiogäste. Zum einen eine betroffene Mutter. Es wird deutlich, dass Eltern-Kind-Entfremdung kein Geschlechterproblem ist. Nach absoluten Zahlen sind die Kinder in deutlicher Überzahl vom Verlust ihrer Väter betroffen. Mit 85% betreuender Mütter nach Trennung ist dies erklärlich. In relativen Zahlen dürfte die Betroffenenzahlen nahezu identisch sein.

Ausgegrenzte Mütter haben aber noch ein zusätzliches Stigma. Die Gesellschaft unterstellt aus dem tradierten Verständnis heraus, dass Mütter grundsätzlich immer gut und unverzichtbar für Kinder sind. Also „muss da etwas vorgefallen sein“. Das ist mitnichten so. Vice versa ist es allerdings in gleichem Maße unerträglich, dass aus der Familie gekegelte Väter als Normalfälle angesehen werden.

Der zweite Gast war ein als Kind betroffener erwachsener Mann. Man musste schon extrem empathielos sein, um nicht zu erkennen, wie der Verlust des Vaters auch nach Jahrzehnten die Seele dieses Mannes belastet und fast zerreißt. Liebe Frau Linke, hier war genau die Ruhe eingekehrt, die Sie angesprochen hatten.

Beide Teilnehmer erhielten sowohl in den Sozialen Medien und persönlich sehr viel Zuspruch und Dankesbekundungen. Die als Kinder betroffenen Erwachsenen (ex-Mädchen und -Jungs) erfuhren endlich, dass sie nicht alleine auf dieser Welt mit ihrem Schmerz sind. Die Mütter, die von ihren Kindern getrennt sind, dass hier endlich jemand ist, der ihnen hilft, das Stigma als schlechte Mutter abzulegen.

Nicht zu vergessen das sonstige mediale Interesse. Das Thema wurde von vielen Printmedien aufgegriffen, und ich erhielt sogar die Aufforderung von Rockland-Radio für ein Interview zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung das am 21.02.2020 in 4 takes zwischen 11:00 und 12:00 Uhr gesendet wurde. Reichweite lt. Sender rd. 2 Mio. Zuhörer. Den Zusammenschnitt findet ihr hier:
https://mainz.vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Sub/mainz/audio/200221_Rockland_EKE_WDMG.mp3

Eltern-Kind-Entfremdung wird noch oft ein Thema in unseren Leitartikeln sein.
Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmisshandlung.
Wer sie nicht verhindert, obwohl er es kann, leistet Beihilfe.


01.02.2020

Die Zeichen stehen auf Sturm.

Wir erwarten einen Zuschauersturm auf den Film „Weil du mir gehörst“. Ich hatte bereits über die Reaktionen der Kitas und Schulen berichtet, denen ich unsere A4 Plakate persönlich vorgestellt hatte. Alle waren davon begeistert, und ich musste gar nicht viel argumentieren. Eigentlich gar nicht.

von Elmar Riedel

Die Damen und Herren in Schulen, Kindergärten und Horten, die täglich das Drama der betroffenen Kinder erleben, sind mehr als froh, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung publikums- und breitenwirksam zur besten Sendezeit in der ARD gezeigt wird. Wie groß das öffentliche Interesse ist, könnt ihr in einem früheren Editorial nachlesen.

Wer noch Plakate verteilen möchte, kann sie sich hier herunterladen. Auch die Begleitmaterialien.

Im Offenen Treffen am 05. Februar 2020 könnt ihr diese auch als hochwertigen Ausdruck erhalten. Das Plakatmotiv als jpg eignet sich bestens zur Verteilung über die Sozialen Netzwerke (facebook, instagram, whatsapp u.s.w.). Wichtig hierbei: Verteilung an eure persönlichen Kontakte, nicht in den einschlägigen Betroffenengruppen auf facebook. Diese sind bereits seit Wochen damit geflutet.

Das Plakatmotiv ist auch hervorragend als Profilbild in euren eigenen Accounts geeignet. Jeder, mit dem wir bei unseren öffentlichen Auftritten sprechen, kennt jemand im Familien-, Bekannten-, Vereins- oder sonstigem Kreis, der von dem Drama #ElternKindEntfremdung mehr oder weniger betroffen ist. Unsere Ratsuchenden und Mitglieder hier im Verteiler werden sich in dieser fiktiven (aber sehr realitätsnahen) Filmhandlung wiederfinden. Auch das Drama ihrer Kinder werden sie zumindest anonymisiert und aus größtmöglicher Distanz beobachten können.

Mitlesende Professionen (Richter, Rechtsanwälte, Verfahrensbeistände, Jugendamtsmitarbeiter und sogar die „Sachverständigen“ m/w/d) werden einen tieferen, zumindest anderen Einblick in eine Familiensituation erhalten, die sie zwar kennen, aber niemals in der Tiefe erfassen können. Gerade hier erhoffen wir uns eine deutliche Veränderung der Praxis in den Gerichten und Jugendämtern. Auch Sie, liebe Richter, Rechtsanwälte und Jugendamtsmitarbeiter (m/w/d), dürfen sich gerne die Materialien herunterladen und in Ihren Ämtern und Kanzleien aushängen.

Für Richter hätte ich die Idee, sich dieses Plakatmotiv jeweils als Deckblatt in jede ihrer Fallakten einzulegen. Es kann nicht sein, dass ein um Hilfe und Vermittlung flehender Elternteil von einem Jugendamt mit den Worten abgewiesen wird „Dafür haben wir keine Zeit“ (So, mal wieder, in der letzten Woche von einem Vater über eine Jugendamtsmitarbeiterin berichtet).

Um es vorweg zu nehmen: die Film-Charaktere der Jugendamtsmitarbeiterin und des Richters im Film gibt es tatsächlich auch im richtigen Leben! Es sind aber die Ausnahmen!

Zuschauer des Films werden die ganze, wahre Dramatik von #Kindesentfremdung und Kindesmisshandlung erstmals nachvollziehen und verstehen können. Staunen und Ungläubigkeit wird sich einstellen. #WeilDuMirGehörst zeigt eine Trennungssituation, wie sie einem nicht selbst betroffenen Publikum gerade noch zu vermitteln ist.

Liebe nicht-betroffene Leser, es gibt noch wesentlich drastischere Fälle. Zwei Dinge müssen dazu gesagt werden:

  • es handelt sich nicht um ein Geschlechter- oder Rollenproblem. Es gibt auch Väter, die ihre Kinder der Mutter entfremden. Allerdings sind entfremdete Mütter in der Unterzahl. Vielleicht weil immer noch tradierte Rollenverteilungen nach Trennung und Scheidung von Gesetzgeber und Rechtsprechung weiter befeuert werden.
  • es liegt in der Natur der Sache, dass den Kindern gar nicht bewusst ist, dass ihnen falsche Wahrheiten über den anderen Elternteil vermittelt wurden. Durchaus vergleichbar einer Gehirnwäsche. Für Außenstehende häufig nicht zu glauben und zu verstehen.

Gerade die Ausstrahlung zur besten Sendezeit in der ARD wird signalisieren, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. An diese nicht-betroffenen Zuschauer wendet sich der Film und fordert auf, hinzusehen und zu handeln.

ELTERN-KIND-ENTFREMDUNG IST MASSIVSTE PSYCHISCHE #KINDESMISSHANDLUNG! "Nur" ohne, dass blaue Flecke oder Verletzungen äußerlich sichtbar sind.

Auch ein Lesersturm auf (fast?) alle großen Zeitschriften und auch kleineren oder „Special Interest“-Medien wird erfolgen. Programmzeitschriften werden den Film in ihren Filmtipps hervorheben. Alle werden über diesen Film und das zu Grunde liegende Gesellschaftssyndrom berichten. Die erste Publikation habe ich bereits am Freitag, 31. Januar 2020 gesehen: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-01/48730920-familiendrama-weil-du-mir-gehoerst-am-12-2-im-ersten-007.htm

Webtalk im Anschluss

Im Anschluss an den Film wird es um 21:45 Uhr auf „DasErste.de“ eine Diskussionsrunde unter der Moderation des ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam geben. Zur weiteren Nomenklatur der Teilnehmer möchte ich hier keine Auskunft geben, um dem SWR nicht vorzugreifen. Nur so viel: es verspricht, spannend zu werden.

Ohne Übertreibung: „Weil du mir gehörst“ ist DAS Medienereignis 2020.

Lesetipp: Statement der Drehbuchautorin Katrin Bühlig als pdf

Wer den Trailer noch nicht kennt – bitte sehr: https://www.youtube.com/watch?v=l3c8Ncw0qLI&t=4s

Wer bereits vorab bei der ARD kommentieren möchte, kann das hier tun: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-100.html?fbclid=IwAR1uL_KnxwMz0Pa69-hgcHGaCgs2oJYowqkB_T1nqvMxGomokxDYZE-h7AQ#

 

05.01.2020

Was bringt 2020?

Das Jahr ist noch jung und lang. Die Politik hat eine ähnlich lange Agenda für die Trennungs- und Scheidungskinder für 2020 in der Planung. Viel Hoffnung stecken wir da hinein. Die Zweifel sind allerdings groß, das diese erfüllt werden. Eher sind Zweifel angebracht, ob die Rechtslage nicht sogar verschlimmbessert werden wird.

von Elmar Riedel

Uns, die wir uns für gleichwertige Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung einsetzen, steht ein ereignisreiches Jahr 2020 bevor.

Kindschaftsrecht

In der Politik ist inzwischen angekommen, dass das Familienrecht veraltet ist und einer weiteren Korrektur bedarf. Dies durchaus durch Druck von unten. Von Betroffenen und aus der Bevölkerung.

Am 13.02.2019 fand eine Anhörung im Bundestag zum Antrag der FDP, die Doppelresidenz als Leitbild in das BGB aufzunehmen, statt. Wer sich die Stellungnahmen aller anderen Parteien, außer der FDP, angehört hatte, kam nicht um die Schlussfolgerung herum, dass die Rednerinnen und der Redner den Antrag mutwillig missverstanden haben. So lässt es sich einfacher gegenargumentieren. Auf die möglichen Alternativen, die Vortragenden wären intellektuell zu minderbemittelt, den Antrag zu verstehen oder sie hätten sich mit der Sache nicht hinreichend beschäftigt, will ich gar nicht eingehen. Jedenfalls wurde der Antrag zur Beratung dem Justizministerium zugewiesen. Meines Erachtens ein weiterer Schachzug der Doppelresidenz-Gegner. Wenn Kinder bei Trennung und Scheidung im Spiel sind, kommt ein Element in der Juristerei hinzu, das sich grundsätzlich von allen anderen Rechtsschutzgebieten unterscheidet. Das Sorge- und Umgangsrecht ist das einzige Fachgebiet, das sich an der Zukunft zu orientieren hat. Insofern wäre eine Umgangs-/Sorgerechtsreform thematisch eher im Familienministerium anzusiedeln. Das jedoch hält sich auffällig zurück, obwohl dort die entscheidenden Informationen vorliegen. (z.B. die PETRA-Studie. s.u.).

Das beantragte und geforderte Leitbild der Doppelresidenz wird mutwillig in Verpflichtung und Zwang umgedeutet. Weder im parlamentarischen Antrag noch in den Formulierungen der Interessensverbände ist das auch nur näherungsweise so formuliert. Am 29. November 2019 veröffentlichte das Justizministerium ein Thesenpapier der entsprechenden Arbeitsgruppe, das ich bereits ausführlich kommentiert hatte: https://mainz.vaeteraufbruch.de/index.php?id=3280#c8652

In Zusammenhang damit steht auch das Unterhaltsrecht

Hierzu gibt es einen ersten Vorstoß der Grünen. Nämlich, dass den Unterhaltsverpflichteten der Unterhalt monatlich durch das Finanzamt einbehalten und dem Unterhaltsberechtigten überwiesen werden soll. Echt jetzt? Das ist eine Reform?

Es ist rein gar nichts dagegen einzuwenden, auf die Unterhaltsdrückeberger mehr Druck auszuüben. Mit einer Reform hat das allerdings nichts zu tun. Statt dessen wird ein ungeheures, neues Bürokratiemonster aufgebaut. Die allermeisten zahlen ja ihren Unterhalt. Da wo der Unterhalt ausbleibt, greift der Unterhaltsvorschuss durch die Jugendämter. Die wiederum Rückgriff beim Schuldner nehmen. Das BMFSFJ hat im August 2019 die Ergebnisse einer Untersuchung herausgegeben, dass dieser Rückgriff durchaus höchst erfolgreich ist, und der Vorschuss in der Regel nur wegen vorübergehender oder gänzlicher Zahlungsunfähigkeit geleistet werden muss. Die Grafik stelle ich bei Bedarf gerne zur Verfügung.

Die PETRA-Studie

Die Ergebnisse der vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Studie zu „Kindeswohl und Umgangsrecht“ liegen seit vielen Monaten dem Ministerium vor und werden nicht veröffentlicht. Angeblich ist sie wegen des Todes des Studienleiters noch nicht abgeschlossen. Eine höchst fragwürdige Argumentation, da der operativ verantwortliche Leiter sich bester Gesundheit erfreut. Er erscheint zu dem Thema auch häufig in den Medien. Ihm ist aber ein Rede- und Auskunftsverbot durch das Ministerium auferlegt. Die Studie selbst war stets fragwürdig. Zum einen gibt es internationale Studien im näheren und weiteren geografischen Umfeld Deutschlands mit signifikant größeren Fallzahlen. Zum anderen wurde während der laufenden Studie mehrfach durch das Ministerium, ohne Rücksprache oder Information des wissenschaftlichen Beirats, in das Design der Studie eingegriffen. Seien wir gespannt ob und was im Laufe des Jahres veröffentlicht wird.

Vor allem, ob über das Leitbild der Doppelresidenz entschieden wird, ohne die Ergebnisse der Studie zu veröffentlichen und öffentlich zu diskutieren. Es steht zu befürchten, dass diese Studie, wie die Proksch-Studie oder die Pilotstudie zu häuslicher Gewalt an Männern, in der untersten Schublade des SPD-geführten Ministeriums verschwinden wird.

Richter Aus- und Fortbildung

Völlig überraschend kam es im September 2019 zu einer Anhörung im Bundestag zur Aus- und Fortbildung der im Familiengericht tätigen Richter. Erwartetes aber nicht weniger Erschreckendes trat  zu Tage. Die Ausbildung als Familienrichter ist mangelhaft bis ungenügend, bzw. findet gar nicht statt. Anzuhörende Fachverständige waren tatsächlich Familienrichter an Amts- und Oberlandesgerichten. Näheres dazu hier: https://mainz.vaeteraufbruch.de/index.php?id=3280#c8623

Auf eine Reform der Richterausbildung oder gar des Richtergesetzes wage ich nicht zu hoffen. Artikel in der „Welt“ vom 31.12.19: „Sie sind verheiratet und haben ein Kind, Sie machen das“: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus204675530/Familiengericht-Sie-sind-verheiratet-und-haben-ein-Kind-Sie-machen-das.html Familienrichterausbildung in Deutschland!

Kinderrechte ins Grundgesetz, eine weitere Forderung der Grünen.

Klingt zunächst einmal eingängig und gut. Zitat von der Homepage der Grünen: „Mit starken Kinderrechten im Grundgesetz hätte das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht.“ Moment mal. Staatliche Entscheidungen? Wie passt das zu Art.6 GG? „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Ich könnte, werde das aber jetzt hier nicht im Detail diskutieren. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz würde dem Staat deutlich mehr Verfügungsrechte über die Kinder ggü. den Eltern eingeräumt. Der Staat würde bestimmen können, was gut ist für die Kinder und was nicht. Er könnte massiv in das Primat der elterlichen Erziehung eingreifen. Das hatten wir schon einmal – vor mehr als 70 Jahren.
Es betrifft alle Eltern. Trennungseltern (und Kinder) wohl im besonderen Maß.

Eltern-/Kind-Entfremdung, ist eines, wenn nicht das zentrale Thema in unserer Beratungstätigkeit bei entsorgten Eltern.

In unserer Öffentlichkeitsarbeit, sei es in der Fußgängerzone als Blaue Weihnachtsmänner, beim Kinderfestival der rheinhessischen Sportjugend im Volkspark oder am Weltkindertag mit dem Mainzer Bündnis für Kinderrechte - jeder, mit dem wir sprechen, kennt im Verwandten-, Freundes-, Bekannten- oder Kollegenkreis jemanden, der davon mehr oder weniger betroffen ist. Oder er/sie ist selbst betroffen. Trotzdem wird diese Problematik immer noch als Einzelfälle wahr genommen. Es sind keine Einzelfälle!

Gesetzgebung und Rechtsprechung verschließen davor weitestgehend die Augen. „Parental Alienation“ wurde im November 2018 erstmals als Synonym in den ICD 11, den internationalen Katalog der Klassifizierungen der Krankheiten aufgenommen. Nach Übersetzung in die jeweilige Sprache der Mitgliedsländer und deren Zustimmung soll dieser 2022 in Kraft treten. Das könnte politische Änderungen nach sich ziehen. 2022 ist aber noch lange hin, und Politik neigt dazu, unangenehme Themen aufzuschieben. Auch weit über 2022 hinaus.

Wie so oft in der Familiengesetzgebung braucht es den Druck von unten. Aus der Bevölkerung. Dazu ist es notwendig, dem Mythos „Einzelfall“ als falsch zu entlarven. Der vom SWR in Auftrag gegebene Film „Weil du mir gehörst“ – Sendetermin 12.Februar 2020, 20:15 Uhr in der ARD ist ideal, diese Form der Kindesmisshandlung in die Breite der Bevölkerung zu bringen. Er ist nicht anklagend oder larmoyant, sondern schildert beispielhaft einen Fall von Eltern-/Kind-Entfremdung wie er jährlich tausendfach passiert.

FFP New Media als Produktionsgesellschaft hat den Film mit Julia Koschitz und Felix Klare top besetzt und exzellent umgesetzt. Er zeigt, wie perfide Entfremdung wirkt: Die Kinder merken gar nicht, dass sie entfremdet wurden und werden. Sie leben in einer induzierten, falschen Wirklichkeit. Auch das wird in dem Film deutlich. Es ist unsere Aufgabe, den Film breit vorzustellen.

Ihr findet daher ab sofort hier in unserem Download-Bereich eine „Filmempfehlung“ als PDF-A4 Poster und als .jpg. Verteilt diese zum Aushang an alle Kindergärten und Schulen in eurer Gegend. Auch beim Bäcker, Metzger, Kinderarzt oder in eurer Auto-Heckscheibe kann die „Filmempfehlung“ sichtbar sein. Sehr gerne auch Verteilung per Mail an eure Jugendamtsbetreuer oder Gerichte. Eurer Phantasie soll keine Grenze gesetzt sein. Macht den Film zum Erfolg. Für den SWR und vor allem für die betroffenen Kinder!

 

29.11.2019

15 Jahre Väteraufbruch für Kinder Mainz!

Sie / Ihr vermutet richtig. Der #VäteraufbruchfürKinder in #Mainz hat 15-jähriges Jubiläum. Die schwarze Hintergrundfarbe ist mit Bedacht gewählt. Eigentlich ist es bedauernswert, dass es uns geben muss, und genaugenommen stützen wir mit unserer Arbeit das System, das uns notwendig macht.

von Elmar Riedel

Täten wir es allerdings nicht, müssten wir viele betroffene Elternteile, und damit deren Kinder, in ihrem Unglück alleine lassen. Tatsächlich konnten wir vielen Müttern und Vätern, nicht allen, helfen, ihren Kindern wieder Eltern sein zu dürfen. Deswegen steht der „Väteraufbruch für Kinder“ auf einem leuchtend weißen Hintergrund mit einem freundlich-blauen Rahmen.

Im Wesentlichen steht die Politik einer kindgerechten Nachtrennungspolitik entgegen. Nicht nur, aber aus Aktualitätsgründen, hier beispielhaft „meine“ #SPD auf ihrem anstehenden Bundesparteitag vom 06.-08.Dezember in Berlin.

Ein #Bundesparteitag ist ein immenser Aufwand. Nicht nur, dass hier die Casting-Show „Germanys-Next-Top-Sozi“ ein Ende gefunden haben wird. Außer Olaf Scholz traute sich keiner der ersten Reihe zu kandidieren, ich wette aber, dass sie anschließend alle wieder kräftig mitmischen wollen. Aber das nur am Rande.

Das „Antragsbuch“ alleine umfasst 1.012 Seiten. Wer es sich antun möchte, bitte hier (https://www.spd.de/partei/spdbpt-2019). Es wird allerdings zuvor durch die Antragskommission zusammengefasst und aussortiert.

Von Seite 305-370 findet sich Familien-, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Generations- und Seniorenpolitik (F). Männer? Kinder? Fehlanzeige!

Seite 342 macht Mut. Hier wird paritätische Kinderbetreuung durch ihre Eltern gefordert. Weiterhin: „Elternurlaub“ in Verbindung mit Partnerschutz nach Geburt. Beide Anträge wurden an die SPD-Bundestagsfraktion verwiesen. So weit – so gut. Bezieht sich beides auf „heile Familie“.

Auf Seite 343 stellt die Arbeitsgemeinschaft Bildung einen interessanten Antrag. „Stärkung der Kinderrechte durch Schutz vor Eltern-Kind-Entfremdung“. Kurze und knappe Anmerkung: Ablehnung. Kurze Statistik nach Stichwörtern nach Häufigkeit im Antragsbuch: „Mütter“- 51x – „Alleinerziehende“- 47x – „Väter“- 11x. Liebe SPD, nimm doch bitte die Realität zur Kenntnis und lös dich von deiner Mütter- und Alleinerziehendenfixierung.

Aktuell wird Christine #Lambrecht, BMJ, in die vorderste Reihe der Befürworter der #KinderrechteInsGrundgesetz geschoben. Die FAZ hat aktuell einen ganz kurzen Kommentar, der aber alles sagt. Liebe Frau Lambrecht, schützen Sie die Kinder vor Eltern-Kind-Entfremdung! S. abgelehnten Antrag Nr. F35 S.343 im Antragsbuch.

Ich erkenne die vielbeschworene, inhaltliche Erneuerung der SPD, zumindest familienpolitisch, nicht.

#BlauerWeihnachtsmann

Am 1. und 2. Adventssamstag sind, wie alle Jahre wieder, unsere Weihnachtsmänner vor der #RömerpassageMainz aktiv, verteilen Süßigkeiten an die Kinder und klären die Erwachsenen über die Risiken für Kinder nach Trennung und Scheidung auf. Sie sind in ihren blauen Kostümen leicht zu erkennen.

#VafKElternkongress in Halle am 09./10.November

Ein interessanter Kongress über das Thema „Transgenerative Wirkungen von Familienkonflikten, Trennung und Scheidung“. Übersetzt: Wie werden gelernte Verhaltensmuster aus diesen Krisen über Generationen weitergegeben?

Für unsere tägliche Praxis genauso interessant – Tag 2 mit zwei Richtern in aktiver Beteiligung. Ein Familienrichter am AG Zerbst und ein OLG-Celle Richter. Aufschlussreich die Stellungnahme von Rechtsanwalt Mohr mit Schwerpunkt „#familienpsychologischeGutachten“. Film hier (https://www.youtube.com/watch?v=GqeRlZ4OuUA).

Auch die kurze Erwiderung von OLG-Richter Hornung will ich nicht vorenthalten (https://youtu.be/OX3sWu-FxJI. Ich will Richter Hornung nicht widersprechen, im Nachgang zum Kongress hatten wir auch noch einen konstruktiven, kurzen Mailaustausch, zumal im OLG-Bezirk Celle die „#WarendorferPraxis“ ständige Übung ist. Dort mag seine Einschätzung richtig sein. Grundsätzlich stimme ich aber, aus der Praxis, der Auffassung von Rechtsanwalt Mohr zu.

Kultur kam auf dem Kongress auch nicht zu kurz. Dieser Familienchor ist nicht nur exzellent und persönlich berührend, sondern das lebende Beispiel dafür, wie die Familienrechtsprechung versagt. Der Vater ist alleinerziehend mit diesen fünf Kindern. Die Mutter starb, kurz nach der Geburt des kleinen Mädchens. Außerhalb der Auftritte war er ein sehr liebevoller Vater, die Kids altersmäßig völlig normal. Mit seiner zweiten Frau hat er weitere drei Kinder. Hier sprach sich ein Gericht für Umgangs- und Kontaktverbot aus, weil er für diese Kinder schädlich sei. Seinem jüngsten Kind hat er noch nie ins Gesicht sehen dürfen. Er kennt nur den bemützten Hinterkopf.

Ich wünsche allen einen frohen 1. Advent!

Genießt dazu den Familienchor – es passt zum 1.Advent und ist gleichzeitig eine Anklage des Familienrechts. Oder hier: https://youtu.be/WdfCOdH2LqA

 

02.11.2019

Thesenpapier des BMJV wird dem Anspruch einer grundlegenden Reform nicht gerecht

Deutschland steckt im Reformstau. Auch das Thesenpapier des BMJV wird dem Anspruch einer notwendigen GRUNDLEGENDEN REFORM nicht gerecht.

Von Elmar Riedel

Am Dienstag den 29.10.2019 veröffentlichte das federführende BMJV das Thesenpapier der Arbeitsgruppe zur Reform des #Sorge- und #Umgangsrechts (hier als pdf zum Download, bitte parallel öffnen, es hilft beim Verständnis des Artikels). Die 8 Experten (m/w/d)  der Arbeitsgruppe sind:

  • Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Prof. em. Dr. Michael Coester, Vorsitzender der Kinderrechtekommission beim Deutschen Familiengerichtstag
  • Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags und Honorarprofessorin an der Universität Mannheim
  • Dr. Stephan Hammer, Richter am Kammergericht Berlin
  • Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt und Honorarprofessor an der Frankfurt University of Applied Science
  • Prof. Dr. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Marburg
  • Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin an der Georg-August-Universität Göttingen
  • Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets, Professorin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg

Im Thesenpapier findet sich auch das jeweilige Abstimmungsverhältnis der Experten (m/w/d) zu den 50 spezifischen Fragen (ja/nein/Enthaltung).

Fangen wir mit etwas Positiven an. Das Ergebnis ist wie erwartet, oder besser:wie befürchtet. Ob das nun wirklich positiv ist sei dahin gestellt. Tatsächlich positiv ist, dass der Themenblock A „Reformbedarf“ in den Punkten 1-4 allgemeine Zustimmung findet. In Punkt 1 wird der Bedarf nach einer grundlegenden Reform mit 7-1-0 bejaht. Das findet sich aber in den folgenden 46 Punkten nicht wieder.

Insbesondere wird die Einführung eines gesetzlichen #Leitbilds eines bestimmten Betreuungsmodells abgelehnt. Nun wird aber in der Jurisdiktion das gesetzliche Leitbild der #Einzelresidenz gehegt und gepflegt. Wir erleben allerdings vermehrt die gerichtliche Anordnung der #Doppelresidenz. Vornehmlich durch jüngere, oder geistig jüngere, #Richter (m/w/d) .

Ohne die Einführung des gesetzlichen Leitbildes der #Doppelresidenz werden wir auf ein bis zwei Generationenwechsel in der Richterschaft warten müssen, bis sich die Nachtrennungsfamilie den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst haben wird. Bis dahin fehlt der Rechtsprechung, die ausführendes Organ der Gesetzgebung ist, eine dringend notwendige Orientierung.

Punkt 5b könnte es dem ein oder anderen Richter (m/w/d) erleichtern, sich für die #Doppelresidenz zu erwärmen. Gleiches gilt für Punkt 9. Dieser soll als „Leitgedanke“ vorangestellt werden und Punkt 22 ergänzen: >„Betreuung“ endet nicht mit der Trennung. Eltern werden somit nicht mehr auf ein bloßes Umgangsrecht verwiesen.<

Das „#Kindeswohl“ soll mit #§1697a BGB als Grundsatz vorangestellt werden. Es bleibt aber bei dem unbestimmten Rechtsbegriff des Kindeswohls, das je nach Gusto hin und her interpretiert werden kann. Die Österreicher sind diesbezüglich seit einigen Jahren bereits weiter: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/138

Wenn schon der „Kindeswohl“-Grundsatz wie ein polymorphes, aber in der Konsequenz alles beherrschendes künstliches Konstrukt dominieren soll, dann aber bitte mit der 2013er Reform des #§1626a eingeführten Begriffs der „#negativenKindeswohlprüfung“ (wenn es dem #Kindeswohl nicht schadet). Er hat sich, wie 2018 evaluiert, im §1626a bewährt. Der Begriff taucht aber in dem Thesenpapier nicht auf.

Enttäuschend in diesem Arbeitspapier – die Ablehnung der Einführung einer verpflichtenden #Mediation vor Antragstellung beim Familiengericht. Absatz F. In vielen europäischen und transatlantischen Ländern wird dies bekanntermaßen erfolgreich praktiziert. Auch im #CochemerModell oder der #WarendorferPraxis in Deutschland. Was bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gut funktioniert, wird im Familienrecht abgelehnt?! In einem Rechtsbereich der qua Definition dazu da ist, den Kindern beide Eltern nicht nur physisch und materiell sondern auch als identitätsstiftendes, synergetisches Elterngebilde zu erhalten.

Im Absatz G erschreckt mich die Präferenz des #Kindeswillen. Zwar wird die notwendige Reife des Kindes mit 12 Jahren mehrheitlich, aber nicht eindeutig, abgelehnt. Mit 14 soll sie aber greifen (mit Minimalzustimmung 4:3:0). Das öffnet der #Kindesmanipulation, bzw. der #ElternKindEntfremdung, noch stärker Tür und Tor, als wir es jetzt schon erleben. Diese Präferenz mag vielleicht bei ganz frischer #Trennung oder #Scheidung, erst frischem #Elternstreit sinnvoll sein, aber nicht, wenn das Kind über die Jahre in dieses entscheidungsrelevante Alter hinein wächst. Da sind nicht reale Wirklichkeiten bereits implementiert. Wir wissen von jungen Erwachsenen, die ihrem Elternteil jetzt einen Vorfall von vor vielen Jahren verziehen (!) haben, der nie stattgefunden und damals zur #Entfremdung beigetragen hatte. Oder adoleszierenden Jugendlichen, denen in der Kindheit ein geradezu erschreckendes, nicht zutreffendes, Bild des getrennt lebenden Elternteils vermittelt wurde, von dem sie sich nicht mehr lösen können. In diesem Zusammenhang fehlt mir völlig die Erkenntnis, dass es nur eine unzulängliche Richteraus-und vollkommen fehlende Verpflichtung zur #Richterfortbildung gibt.

Das ist zwar ein anderes Rechtsgebiet, ist aber aus dem #Familienrecht nicht weg zu denken.
Ich bin gespannt, ob das #BMFSFJ noch eine Stellungnahme zu dem Thesenpapier abgibt, und wenn ja, welche.

Thematisch wäre die Aufgabenstellung m.M.n. sowieso besser in diesem Ministerium angesiedelt gewesen, um ein Thesenpapier zu erstellen und dieses BMFSFJ-Papier dann an das #BMJV zur Umsetzung weiterzureichen. Das BMFSFJ verfügt über die Ergebnisse der umstrittenen #PETRAStudie zum „‘Kindeswohl und #Umgangsrecht“. Allerdings werden diese seit über einem halben Jahr nicht veröffentlicht. Wie aber kann ein verbindliches Thesenpapier entwickelt werden, ohne die Erkenntnisse aus dieser Studie, die für so wichtig befunden wurde, weil die vielen internationalen Studien als nicht relevant betrachtet werden?

Lassen Sie mich mit etwas positiven aus diesem Papier enden: Die rechtliche Elternschaft soll künftig unabhängig davon begründet sein, ob die Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet sind oder nicht. (G-13. Abstimmungsverhältnis: 8:0:0). Die demütigende Verpflichtung zur Antragstellung durch den #nichtehelichen Vater dürfte damit entfallen.

Fazit: Das Thesenpapier bleibt großteilig hinter dem Anspruch einer GRUNDLEGENDEN Reform zurück. Vieles bleibt beim Alten. Gute Ansätze wurden nicht zu Ende gedacht. Dringend Notwendiges nicht in Angriff genommen. Diese Re-form hat eher etwas von Chloro-form, um Gemüter zu beruhigen um dann vielleicht in 10 Jahren überhaupt wieder über eine Reform nachdenken zu müssen.

Deutschland steckt in einem Reformstau. Auch im Familienrecht.

 


29.09.2019

Familienrichter-Ausbildung ist „Training on the job“ – erschreckende Missstände in deutschen Gerichten

Eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages hat gravierende Missstände an Familiengerichten aufgedeckt. Dies ist höchstproblematisch mit dem Blick der Tragweite ihrer Entscheidungen. "Wenn zukünftig in der Richterausbildung wissenschaftliche Kenntnisse zur Entwicklungs- und Bindungstheorie im Familienrecht vermittelt werden, sind wir ganz nah dran an der Doppelresidenz als Leitbild in den Gerichtssälen", sagt der Vorsitzende des Väteraufbruchs für Kinder, Elmar Riedel.

Von Elmar Riedel

Es waren fast ausschließlich OLG, Kammer und Amtsrichter bei der Expertenanhörung im Bundestag anwesend. Als Vätervertreter die IG Jungen, Männer und Väter, die ihre Stellungnahme zur konkreten Fragestellung viel zu breit gefasst hatte (auch wenn weitgehend alles stimmt). Es entsteht der Verdacht, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Das Gegenteil ist der Fall. In großem Einvernehmen konstatierten die anwesenden Richter dem Familienrechtssystem größte Mängel bereits ab der Ausbildung, die eigentlich, weil völlig verschieden zu anderen Rechtsgebieten, gar nicht stattfindet. Gleiches gilt für die Fortbildung. Richter delegieren Ihre Verantwortung an die gerichtsnahen Professionen, begründen auf deren Stellungnahmen ihre Beschlüsse und nutzen diese Stellungnahmen als (neudeutsch) "cover my ass file" (das Internet findet etwas zu dem Begriff). Bleibt zu hoffen, dass sich schnell, konzentriert, viel tut zur "Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren".

Bereits am 07. Juni 2016 beschloss der Bundestag, dass die Aus- und Fortbildung der Richter im Familiengericht wegen erheblicher Mängel verbessert werden soll. Die Bundesregierung war aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu entwickeln. Passiert ist seit dem, trotz besserem Wissen, nichts. Mit Datum vom 20.03.2019 stellten Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag, die strukturellen Voraussetzungen zur Fortbildung von Richtern und zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren durch gesetzliche Verankerung zu schaffen. Dazu wurden in dem Antrag detaillierte Vorschläge gemacht.

Was bemängeln wir seit jeher in familiengerichtlichen Verfahren?

  • Hochstrittigkeit zwischen den Eltern wird von keiner der Professionen versucht beizulegen.
    Der Verweis an Beratungsstellen hat eher hilflosen Alibi Charakter. Es muss eigentlich jedem Richter auffallen, dass fast jeder Bericht dieser Beratungsstellen feststellt, dass die Vermittlung erfolglos war und „die Eltern hoch zerstritten sind und keine Einigung finden konnten“. Fast nie eine klare Benennung des Verursachers dieser Nichteinigung.
    Dies spielt dem jeweiligen „Kindesbesitzer“ (m/w/d) in die Hände.
    Dazu steht nichts im Antrag von B90/Die Grünen.
    Wir fordern seit je her eine verpflichtende Mediation nach dem Vorbild des Cochemer Models vor Aufnahme eines familiengerichtlichen Verfahrens unter Sicherstellung häufigen Kontakts der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil.
  • Rechtsanwälte der streitenden Eltern erfüllen ausschließlich den Auftrag ihres jeweiligen Mandanten. Das entspricht ihrem gesetzlichen Auftrag und ist von daher nicht zu kritisieren. Durchaus kritikwürdig ist es allerdings, wenn diese Organe der Rechtspflege bei aller Mandantenorientierung den Blick auf die Kinder ausblenden.
    Familienanwälte sollen verpflichtet werden, mit ihrem Mandanten und mit der Gegenpartei auf Deeskalation und Einvernehmlichkeit hinzuwirken.
    Die Berufsordnung der Rechtsanwälte sieht das nicht vor. Sie wäre als, speziell auf das Familienrecht, zu ergänzen. Anders als alle anderen Rechtsarten richtet sich das Familienrecht in die Zukunft (der Kinder). § 156 FamFg sieht das Hinwirken auf Einvernehmlichkeit zwar vor, wird aber seltenst praktiziert. Ein eindeutiger Mangel in der Richterausbildung. Hierzu findet sich nichts im Antrag von B90/Die Grünen.
  • Um diesen Mangel im Rechtssystem auszugleichen, hat der Gesetzgeber den „Verfahrensbeistand“ ins Leben gerufen. Er soll die Interessen des Kindes vertreten.
    Ein löblicher Ansatz, der auch im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in dem Sinn aufgegriffen wird, dass die Qualifikationsvoraussetzungen zur Zulassung und das Recht und die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung verbindlich gemacht werden. Volle Zustimmung. Nur, was nützt diese formelle Qualifikation und Fortbildung, wenn der Verfahrensbeistand nicht in der Lage ist, seine persönliche Überzeugung, Ideologie oder Sympathie unter zu ordnen.
    In der Mehrzahl der Fälle machen die Verfahrensbeistände einen guten Job. Wenn bei uns als Verband, zu dem leider hauptsächlich Hochbetroffene kommen, manche Verfahrensbeistände-Namen immer wieder auftauchen, dann ist ein gewisses Misstrauen angebracht. Zu begrüßen ist im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, dass Verfahrensbeistände abgelehnt oder gewechselt werden können. Aber nicht nur, wie gefordert, von Kindern und Jugendlichen. Diese sind gerade in jungen Jahren zu leicht manipulierbar. Im Moment sind die Verfahrensbeistände unantastbar. Ich hörte eine Verfahrensbeiständin zur Mutter des von ihr betreuten Kindes sagen „Die Richterin macht sowieso was ich will.“ Was für eine Deklassierung des Richteramtes.
  • Von Jugendämtern erhoffen sich viele Betroffene Unterstützung, um Einvernehmlichkeit herzustellen und werden oft genug enttäuscht. Wenn von beiden Eltern nicht von vorn herein Kooperationsbereitschaft signalisiert wird, wird gerne an externe Beratungsstellen delegiert. Ergebnis: siehe oben. Begründet wird dies oft mit Überlastung. Das können wir so nicht stehen lassen. Es ist die primäre Aufgabe des Jugendamtes, sich um die Interessen, nicht nur die monetären, des Kindes zu bemühen. Auch der Jugendamtsmitarbeiter ist, wie der Verfahrensbeistand unantastbar. Statt die Aufgaben der Jugendämter zu erweitern gehört das Ganze, sich selbst kontrollierende System, der Jugendämter auf den Prüfstand.

Hier sollten nur die Punkte aufgegriffen werden, mit denen wir am häufigsten zu tun haben. Es sind andere als positiv zu bewertende Punkte im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wie zum Beispiel die Einrichtung eines Ombudsmanns oder die interdisziplinäre Vernetzung der Professionen, Nähe des Cochemer Modells. Es fehlt aber "Unter der Ägide des Richters".

Diskussion des Antrags der FDP im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, das Wechselmodel als Regelfall im BGB zu verankern

Unterdessen ist der FDP-Antrag, das Wechselmodell als Regelfall im BGB zu verankern, krachend abgelehnt. Es bleibt noch die Diskussion im Bundestag auf die wir natürlich noch versuchen werden, Einfluss zu nehmen. Größere Hoffnung setze ich persönlich auf eine gravierende Änderung in der Richterausbildung und obligatorischen Fortbildung der Richter . Wenn hier grundlegende, wissenschaftliche Kenntnisse zur Entwicklungs- und Bindungstheorie, psychosoziale Implikationen bei Kindern nach Trennung und Scheidung bis hin zur Epigenetik vermittelt werden sind wir ganz nahe an der Doppelresidenz als Leitbild in den Gerichtssälen.

 


14.09.2019

"Weil Du mir gehörst" - viel Aufmerksamkeit für den Film über Eltern-Kind-Entfremdung: Erfolgreiche Vor-Premiere in Ludwigshafen

Der Film „Weil du mir gehörst“ erfährt auf dem Festival des deutschen Films in Ludwigshafen wie schon zuvor beim Filmfest in München riesige Aufmerksamkeit durch das Publikum - sowohl für die Vorführung als auch im Filmgespräch danach.

von Elmar Riedel

Nein, ich werde nicht die Geschichte erzählen.

Seit der Produktionsankündigung im Oktober hatte ich die Ehre und Freude, die Produktion zeitweilig beratend mit zu begleiten. Das Team mit und um die beiden Produzentinnen Anemone Müller und Simone Höller von FFP New Media GmbH hatten aber bereits exzellent recherchiert und einen bundesweit bekannten Hauptberater von dem ich nicht weiß, ob er hier namentlich genannt werden möchte.

Ich war bereits in München akkreditiert, konnte es aber nicht einrichten. In Ludwigshafen konnte ich es endlich und durfte sogar ein weiteres (weibliches) betroffenes Mitglied des VafK-Mainz mit deren Tochter, der Sohn ist entfremdet, mitbringen. Es war ein Erlebnis, backstage ganz eng mit den Schauspielern, dem Regisseur und der gesamten Filmcrew zusammen zu sein. Vor der Vorstellung war natürlich keine Zeit für Gespräche. Fotocall, Presse und ganz viele wichtige Leute.

Das Bild zeigt den Kinosaal wie er sich präsentierte, als wir ihn betraten. Ausverkauft. 1.000 zahlende Besucher, um sich einen Film anzuschauen, der das Thema PAS/Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) behandelt. Ein Phänomen, das es gar nicht gibt oder nur in Einzelfällen, wie uns gerade die Fachprofessionen weiß machen wollen.

Ich will den Film nicht spoilern, daher nichts zu Inhaltsdetails. Nur so viel: Ganz am Anfang des Films werden die EKE-Effekte auf das Kind quasi vorweggenommen. Hinter mir hörte ich einen Herrn, der offensichtlich mit dem Thema nicht vertraut war, aber Filme gerne lautmalerisch kommentiert, ein lautstärkereduziertes, belustigtes „Chochohoo“ kichern. Leicht verärgert wollte ich mich umdrehen, ließ es aber und dachte mir „wart‘s ab“. Wie erwartet wandelten sich seine Geräusche nach und nach in leise „boahs“ oder Stöhnen, bis schließlich nichts mehr von ihm zu hören war.

Die Story ist dramaturgisch stringent aufgebaut, und ich habe die Fälle aus unserer Beratungstätigkeit wiedererkannt. Die Charaktere sind hervorragend besetzt und authentisch bis in kleinste Kleinigkeiten dargestellt. Die Regieleistung ist einfühlsam, zu keinem Zeitpunkt kitschig oder anklagend. Dafür zunehmend zum Nachdenken anregend. Lisa Marie Trense spielt das entfremdete Kind so überzeugend, dass ich während des Films kurz die (unberechtigte) Befürchtung hatte, dass sie durch den Dreh Schaden genommen haben könnte. Julia Koschitz als Mutter und Felix Klare als Vater haben ihre Rollen sehr realistisch präsentiert.

Der Vorstellung folgte das „Filmgespräch“, wie für alle Filme, im separaten Zelt. Gut 100 Sitzplätze. Ich hatte es mir vor der Vorstellung zu einem anderen Gespräch angesehen. Dort knapp 20 Besucher. Zu „unserem“ Film: Kein Stehplatz mehr zu bekommen! Die Seitenwände mussten geöffnet werden, um allen Interessierten den Zugang gewähren zu können. Das nachfolgende Filmgespräch war übrigens ebenfalls nur mit rd. 20 Besuchern besetzt.

Die Festivalleitung will im Zelt über die künstlerischen Aspekte des Films sprechen. Der Produktion, der Redaktion und mir war aber lange vorher klar, dass es kein Herumkommen um den gesellschaftspolitischen Aspekt geben wird. Deswegen wurde ich zunächst im Hintergrund geparkt, aber schnell - nicht sehr zum Gefallen des Moderators - ungeplant aufs Podium geholt. Es war auch gut, dass ein weibliches Mitglied des VafK-Mainz dabei war, um entfremdeten Müttern ebenfalls eine Stimme zu geben. Die Diskussion drehte sich nur zu etwa 10 Prozent um den Film, zu 90 Prozent um den gesellschafts- und familienpolitischen Aspekt. Es waren diverse VafKler auch aus anderen Kreisvereinen anwesend. U.a. unser "Urgestein" Franzjörg. Nach einer guten Stunde musste abgebrochen werden, weil das nächste Filmgespräch terminiert war.

Das Schlusswort hatte zufällig, aber vom Zeitpunkt optimal, eine sehr junge Frau, die appellierte: „An alle betroffenen Väter und Mütter – hört niemals auf, um eure Kinder zu kämpfen.“ Kaum gesprochen verließ sie, mit den Tränen kämpfend, fast fluchtartig das Zelt. Ich gebe ihren Appell hier weiter!

Der SWR zeichnet für diesen Film verantwortlich. Die Redakteurin, Claudia Gerlach-Benz, überzeugte auf dem Podium in besonderer Weise, in dem sie mit enormem Hintergrundwissen und außerordentlich engagiert die Idee des Films den rund 200 Zuhörern noch einmal eindringlich nahebrachte.

Wir bedanken uns von Herzen für diese überaus gelungene Produktion, die mehr als das Potential hat, auch Nichtbetroffene für das Thema zu erreichen. Voraussichtlich wird „Weil du mir gehörst“ im ersten Quartal 2020 in der ARD zu sehen sein.

Es gibt noch das ein oder andere wichtige Detail zu berichten. Diese hebe ich mir aber für später und auch für Facebook auf, um den Film nicht immer wieder mit dem gleichen Sujet in den Social Media im Bewusstsein zu halten.


02.09.2019

Der Väteraufbruch für Kinder Mainz fordert die Landesregierung auf, Ernst mit Gleichstellung und Gleichberechtigung zu machen.

Gleichberechtigung oder besser, Gleichstellung, ist eins der großen Themen das in gewissen Amplituden, aber kontinuierlich, federführend vom BMFSFJ, gefolgt von fast allen im Bundestag vertretenen Parteien, omnipräsent erscheint.

Wichtig zu wissen: Dem BMFSFJ liegt seit Jahren eine Studie vor aus der hervorgeht, dass häusliche Gewalt sich nahezu paritätisch zwischen den Geschlechtern verteilt. Nur die Art der ausgeübten Gewalt unterscheidet sich.

Insoweit ist die Gleichstellung erreicht. Wird aber nicht zur Kenntnis genommen.

von Elmar Riedel

Unser Foto soll hierzu den Einstieg erleichtern:

Das Poster trägt den Absender „maennerberatungsnetz.de“. Eine Initiative des „Bundesforum Männer“. Angegliedert an, und Feigenblatt des Bundesministeriums für Frauen,S,F,J. Entstanden am 17. August 2019 anlässlich des Tages der Offenen Tür des Bundesministeriums.

In Deutschland gibt es 350 Frauenhäuser mit ca. 6.700 Plätzen. Selbst wenn wir die größte Zahl der Männerschutzwohnungen auf dem „Quiz-Poster“ annehmen würden (136), wäre die Diskrepanz erschreckend. Tatsächlich sind es aber nur 6 – in Worten: Sechs. Drei davon in Sachsen. Auch nicht Häuser sondern Wohnungen. Die Anzahl der Plätze wird gerade noch recherchiert. Mindestens die Hälfte ist rein privat finanziert. Im Gegensatz zu den Frauenhäusern.

Dieser Diskrepanz liegt das Axiom zu Grunde, dass Frauen grundsätzlich Opfer, Männer grundsätzlich Täter sind.

Ein erschreckender aktueller Fall vom letzten Wochenende: „Vater beobachtet, wie die Mutter das gemeinsame Kleinkind durch am Boden liegende Glasscherben laufen lässt und es dabei filmt. Der Vater schnappt das Kind, verlässt die Wohnung und ruft die Polizei. Diese nimmt beide Aussagen auf, übergibt dann das Kind der Mutter und verweist den Vater der Wohnung mit dem Hinweis, am Montag das weitere Vorgehen mit dem Jugendamt zu besprechen. Keine Beweissicherung (Handyvideo), nichts.
Zurück bleibt ein fassungsloser Vater, der sich, noch hyperventilierend, telefonisch an uns wendet, dem noch von den Polizeibeamten mitgeteilt wird: „Das machen wir immer so.“

Kommen wir zu dieser speziellen Gleichstellungsfrage zu Rheinland Pfalz. Es gibt hier:
17 Frauenhäuser
20 Interventionsstellen für Frauen

Vergleichbares für Männer? Fehlanzeige.

Als informative Lektüre empfehle ich diesen Artikel des unverdächtigen SWR zur Situation in Rheinland-Pfalz: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/Gewalt-gegen-Maenner-XY,gewalt-gegen-maenner-104.html

Wer hier am Ende des zweiten Absatzes denkt, „naja, ist ja nicht so schlimm“ lese bitte weiter.

Männer müssen ermutigt werden, über ihren Leidensdruck zu sprechen. Wir wissen das aus unseren Beratungsabenden. Neue Ratsuchende möchten oft erstmal nur zuhören. Sitzen zurückgelehnt mit verschränkten Armen da. Langsam öffnen sie sich zunächst körpersprachlich bis sie sich ein Herz fassen „Ich will nur ganz kurz von meinem Fall erzählen.“ Bis sie dann erkennen, dass sie unter Menschen sind die sie wirklich verstehen und es dann aus ihnen herausbricht

Nicht wenige berichten von physischer und psychischer häuslicher Gewalt, der sie ausgesetzt waren oder sind.

Immerhin wollen NRW und Bayern jetzt aktiv werden: https://www.mhkbg.nrw/nordrhein-westfalen-und-bayern-legen-vor-zwei-bundeslaender-schaffen-hilfestrukturen-fuer-von

NRW geht sogar noch einen Schritt weiter und will das Thema in einer Dunkelfeldstudie beleuchten: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-bringt-studie-zum-tabu-thema-gewalt-gegen-maenner-auf-den-weg_aid-45177511

Wir fordern die anderen Bundesländer, als VafK-Mainz besonders Rheinland-Pfalz, auf, sich NRW, Bayern und Sachsen anzuschließen und die Gleichstellung, besser Gleichberechtigung, nicht nur bei Frauen sondern auch bei Männern ernsthaft voranzutreiben.

Auch in der Familienrechtsprechung haben wir es viel zu oft mit Glaubenssätzen zu tun, die durchaus auch von so genannten Sachverständigen selbstbewusst vertreten werden. Sie arbeiten nicht mit Tabus, die wären relativ leicht aufzudecken, sie arbeiten auch nicht mit Dogmen, denen ist zu widersprechen.

Gefährlich sind die Axiome. Sie müssen überwunden werden. Sie betreffen auch Mütter.


02.08.2019

„Es ist erschütternd“: Anwältin gibt Anleitung, wie man das Wechselmodell verhindern kann

Der Vorsitzende des Vereins Väteraufbruch für Kinder Mainz, Elmar Riedel, ist entsetzt über das öffentliche Vorgehen einer Rechtsanwältin aus Brandenburg.

Der folgende Text ist nur für psychisch gefestigte Personen geeignet. Andererseits ist er besonders für diejenigen interessant, die nur eine vage Vorstellung davon haben, mit welchen "Problemen" die Ratsuchenden, die sich an den Väteraufbruch für Kinder in Mainz und anderswo wenden, zu kämpfen haben.

von Elmar Riedel

Der Begriff „Probleme“ ist in diesem Zusammenhang ein Euphemismus. Nicht selten sind unsere Ratsuchenden am Ende ihrer physischen und psychischen Kräfte. Die nachstehenden, belegbaren Tatsachen sind nur und ausschließlich dahingehend ein Einzelfall, dass diese Anwältin die verfahrenstaktischen Winkelzüge öffentlich gemacht hat.

Sie sind Standard in vielen Kanzleien, aber auch bei vielen anderen beratenden/begleitenden Professionen. Auch wenn der Text sich auf das Wechselmodell bezieht, werden genau diese Ratschläge auch in normalen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren gegeben und angewendet.

Dem geneigten Leser wird auffallen, dass dem Kind, um das es eigentlich geht, nicht im geringsten Achtung widerfährt. Mit der Ausnahme, dass das Kind massiv missbraucht wird. Der Satz „Wir orientieren uns am Kindeswohl“ ist der blanke Hohn.

Eine Anwältin publiziert Tipps, mit denen sich das Wechselmodell verhindern lässt

Am 19. Juli 2019 stießen „wir“ auf die Website einer Berlin/Brandenburgischen Rechtsanwältin. Hier wurden ausdrückliche Anleitungen gegeben, wie das Wechselmodell zu verhindern ist. (Diese Ratschläge hatte die ehrenwerte Dame auch auf ihrer facebook Seite. Nach einem heftigen shittornado dort wurden diese dort inzwischen entfernt.)

Es folgen Zitatausschnitte (Original Screenshots sind archiviert, falls jemand den Verdacht hegen sollte, es handele sich um fake news von Trennungsvätern/-müttern, können sie angefordert werden).

Im Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof die Büchse der Pandora geöffnet“
(Anm. der Redaktion: Der Büchse der Pandora entwichen in der griechischen Mythologie nach öffen alle Übel, Untugenden, Laster und alles Böse, was die Menschheit bis dahin nicht kannte. Der Vergleich zur BGH-Entscheidung, in der erstmals die paritätische Betreuung positv bewertet wird, ist daher mindestens als polemisch zu bezeichnen.)

"Als moderner Mann fordern sie – mit dem Rückenwind des BGH – Ihre 50 % ein und zwar exakt. Da kann er der Ex ja auch noch gleich eins mit auswischen."
(Anm. der Redaktion: Frau Anwältin unterstellt grundsätzliche Missgunst und Aggression des Vaters, weist aber im Subtext daraufhin, dass es auch für die umgekehrte Geschlechterrolle gilt.)

Ungekürzt:

"Ausweg 1: Räumliche Distanz schaffen. … Hier ist die Mutter oft im Vorteil …

Streit, aber nicht nur ein bisschen, sondern so richtig.
Wer auf Harmonie macht, bereitet der Anordnung des paritätischen Wechselmodells den Boden.
Deshalb: Streiten Sie sich über alles: Unterhalt, jeden Arztbesuch und alle Nichtigkeiten.
Und ganz wichtig: Beleidigen Sie den (Ex)Partner aufs Übelste, aber bitte nicht nachweisbar. Er soll ausrasten, wenn er sie sieht (optimal: Eskalation vorm Richter). Und werfen Sie mit Dreck: Schwere Alkoholiker mit abartigen Neigungen sind nicht gut fürs Kind.

Es gibt schon eine richterliche Anordnung, z.B. für den Ferienumgang?
Geben Sie das Kind einfach mal nicht raus. Das wird beim ersten Mal noch nicht so teuer, auch wenn das Gericht Strafen angedroht hat. Das Geld ist gut investiert, denn ein vereitelter Urlaub macht so richtig schlechte Stimmung.

Und Sie arbeiten mit den ganz schmutzigen Methoden: Machen Sie dem Kind deutlich, dass es bei Papa nicht schön ist und es seine Schuld ist, dass Sie keine Familie mehr sind.

Ein bisschen Manipulation des Kindes ist Notwehr. Mit-Ausweg 2-Mandanten können wir uns übrigens nicht identifizieren. Wir orientieren uns am Kindeswohl.

Die vorstehenden Hinweise sind überzeichnet, aber: Eine Verbesserung des Verhältnisses der Eltern gilt es unbedingt zu vermeiden, wenn gegen das Wechselmodell gekämpft wird. Die drohende Anordnung des Wechselmodells wird dem Kind schaden, wenn sich die Mutter richtig wehrt. Das ist die Konsequenz der undurchdachten Entscheidung des BGH."

Zitat Ende. Es ist erschütternd.

Kurz darauf ergänzte sie, erkennbar hilflos, sinngemäß auf ihrer Homepage, dass es sich eher um Satire handeln würde und textete leicht um. Wiederum kurze Zeit später wurden diese Ratschläge vollständig gelöscht: "404 Page not found."

Ich weiß, dass viele Beschwerden bei der brandenburgischen Anwaltskammer eingingen. Die RAK leitete ein standesrechtliches Verfahren ein.

Wer glaubt, damit sei das Problem gelöst irrt. Ob diese Ratschläge online sind oder nicht ist nebensächlich. Diese Giftpilze gedeihen im Verborgenen und verteilen ihre Sporen nach wie vor. Bundesweit. Es bedarf besonderer Wachsamkeit der Betroffenen und Aufmerksamkeit durch die verhandelnden Gerichte. Bei ersten Anzeichen ist sofortiges, entschiedenes Handeln von Nöten.
Die Kinder werden sonst massivst geschädigt.

"Weil Du mir gehörst"

Der Film “Weil du mir gehörst“ https://www.youtube.com/watch?v=l3c8Ncw0qLI (wir berichteten bereits) wird am 05./06. und 07.September auf dem Filmfestival in Ludwigshafen gezeigt werden.


12.06.2019

Filmfestival in Ludwigshafen zeigt neuen ARD-Film „Weil du mir gehörst“

Der Film “Weil du mir gehörst“ wird am 05./06. und 07.September auf dem Filmfestival in Ludwigshafen gezeigt. Der Väteraufbruch für Kinder Mainz spricht eine klare Empfehlung für den neuen ARD-Film um Trennung, Scheidung und Eltern-Kind-Entfremdung aus. Wir zeigen vorab den Trailer und bringen einen Vorbericht vom Vorsitzenden unserer Vereins.

Der Väteraufbruch für Kinder Mainz spricht eine klare Empfehlung für den neuen ARD-Film „Weil du mir gehörst“ aus. Wir zeigen vorab den Trailer und bringen einen Vorbericht vom Vorsitzenden unserer Vereins.

Von Elmar Riedel

Als ich im letzten Jahr auf die Produktionsstartankündigung für den SWR/ARD-Film "Weil du mir gehörst" stieß, erwartete ich eigentlich eine sehr rührselige Geschichte weil sich die Filmindustrie kaum realitätsnah und gleichzeitig ansprechend dem Thema Trennung/Scheidung und schon gar nicht der Entfremdung angenommen hat. Beispiele: Douglas Wolfsberger "Der entsorgte Vater" (Tragödien-Doku) oder als Pol, "Der Mann auf dem Baum" mit Jan Josef Liefers (Humoreske).

Als ich aber den Plot des Films las wurde mir deutlich, dass sich hier jemand sehr ernsthaft mit den realen Abläufen bei einer strittigen Trennung um das Kind auseinander gesetzt hat. Nun liegt der Trailer vor. Trailer haben meist die Eigenschaft die wenigen guten Szenen eines Films animativ in Szene zu setzen. Hier scheint er eher, eine wirklich gute Zusammenfassung zu sein. Er gleicht einer Blaupause der Mehrzahl der Fälle derer die bei uns Rat suchen. Deutlich überwiegend Väter, aber auch zunehmend Mütter.

„Weil du mir gehörst“ Hier viel „Spaß“ mit dem Trailer

("Sollte die Verlinkung nicht funktionieren kopieren Sie diesen Pfad in einen anderen Browser:)
https://www.youtube.com/watch?v=l3c8Ncw0qLI&feature=share&fbclid=IwAR3PB2Nkgo-Ylh4clhoIVLF4BEIuPHcBgYs4sSp8o_hqINOTwRBq2a1oJmo&app=desktop

Nach der erkennbar hervorragenden zu Grunde liegenden Recherche war der Produktionscrew bekannt, dass jedes Jahr rund 220.000 Kinder von Trennung/Scheidung betroffen sind. So viele wie Mainz Einwohner hat.  Die gerichtlichen Umgangsverfahren sind von 22.727 in 1997 auf 54.374 in 2017 rapide gestiegen. Viele "Umgangselternteile" geben aber entnervt, frustriert und hoffnungslos auf. Die Wunden, die hier zugefügt werden, treffen alle Beteiligten. Den entfremdeten aber auch den entfremdenden Elternteil. Ganz besonders aber die Kinder, die ein Leben lang unter den unterschiedlichsten psychisch mentalen Defiziten leiden.

Unser dringender Rat:

Zeigen sich bei Ihnen, gleich ob Mutter oder Vater,  auch nur allererste Zeichen einer Umgangsbehinderung oder gar Eltern-Kind-Entfremdung, holen Sie sich Rat. Holen Sie sich Rat bei einer unabhängigen Stelle. Familienberatungen, Mediatoren oder auch beim Väteraufbruch für Kinder e.V. Der Gang zum Rechtsanwalt oder zum Gericht sollte erst der allerletzte Schritt sein. Auch der Umgang mit Ämtern und Gerichten hat seine Besonderheiten, die Betroffene nicht überblicken.

„Weil du mir gehörst“ ist eigentlich eine TV-Produktion und wird auch in der ARD gesendet werden. Dennoch wurde der Film für das Münchner Filmfest angemeldet und angenommen, was für die Qualität spricht. Die Vorstellung auf dem Filmfest findet am 1. Juli 2019 statt. Laut SWR soll „Weil du mir gehörst“ im Herbst 2019 im Ersten gezeigt werden. Die Hauptrollen der Eltern spielen die bekannten Schauspieler Julia Koschitz und Felix Klare (Tatort Stuttgart), die Tochter Lisa-Marie Trense.


30.05.2019

Nach-Wahl Analyse: Haben die Parteien etwas gelernt?

Die CDU beweist völlige Inkompetenz in Sachen digitale Medien.
Das Rezo Video muss wie KO-Tropfen gewirkt haben. Anders ist die völlige Orientierungslosig- und Nicht- Ansprechbarkeit nach dem Video nicht zu erklären.
Phillip Amthor wird, weil jung, wie Rezo 26 Jahre jung, in ein Studio gezerrt und soll dem erfahrenen Youtuber Rezo etwas Vergleichbares entgegensetzen. Die beste Entscheidung, die sie treffen konnten war, dieses Video nicht online zu stellen.

Von Elmar Riedel

Paul Ziemiak behandelt die Youtuber-Szene im Allgemeinen und das Rezo-Video im Besonderen trotz bereits 2 Mio. Aufrufen ziemlich von oben herab, und man merkt ihm an, dass er das Video am liebsten ignorieren würde. Das ging nach mehr als 5 Mio. Aufrufen am nächsten Tag nicht mehr, und er deutete etwas an, das so etwas wie Ernstnehmen darstellen sollte.

AKK (Annegret Kramp-Karrenbauer) setzt dem ganzen noch die Krone auf und bringt eine Art Zensur (der Meinungsfreiheit) vor Wahlen ins Gespräch.

Die SPD tourt aber nicht wirklich besser. Sie haben zwar ein Digitalteam, u.a. einen Ex-Spiegel-online Redakteur, nur scheinen sie immer noch mit einem Computer der 80er Jahre unterwegs zu sein und zu versuchen, das Internet zu finden. Bis auf fragwürdige Tweets des hippen Heiko Maas ist nichts zu sehen.

Rezo lässt auch die SPDler nicht ungeschoren, insofern ist es nur folgerichtig, dass die SPD antwortet.
Auch auf Youtube, aber erst 6 Tage später. Wohlweislich nicht im Rezo-Stil, sondern verständnisvoll im Dreierpack mit Lars Klingbeil, Kevin Kühnert und Tiemo Wölken.
Fällt hier etwas auf? Es antworten drei Männer.
Für eine Partei, die für ein feministisches Europa (ge-)kämpft (hat).
Sie erzielten 13.000 Aufrufe, immerhin ein 100stel von Rezo.

Andrea Nahles, sicher genervt von anhaltender interner Kritik, Putschgerüchten und dem desaströsen Wahlergebnis, ruft einen Tag nach der Europawahl zu einer Abstimmung über den Fraktionsvorsitz bereits am kommenden Dienstag auf. Kaum eine Chance für Wettbewerber, sich in eine einigermaßen erfolgversprechende Position zu bringen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Das fördert auch nicht das Vertrauen in Politik.

Nur damit es nicht unter den Tisch fällt: Auch die AfD bekam bei Rezo ihr Fett weg. In der „Youtube Generation“ spielt diese Combo, trotz einigermaßener Neue-Medien-Kompetenz, nur eine untergeordnete Rolle. Was nicht unbedingt so bleiben muss.

Die FDP hatte das Glück, von Rezo nicht erfasst worden zu sein. Diese Partei zog sich folgerichtig still und leise in ein Café mit Fensterplatz zurück und äußerte sich gar nicht. Das war das Beste, was sie machen konnten. Glück gehabt, dass sie so klein sind, dass sie doch glatt übersehen wurden. Aber auch das gibt Anlass zum Nachdenken, als Appendix nur unzureichend wahrgenommen zu werden.

Die Grünen haben mit Greta, Rezos Umweltpolitik-Schelte und - nicht zu vergessen - der Urheberechtsreform Artikel 13 eine Welle unter den … Kiel geschoben bekommen, die sie in dieser Höhe nicht verdient haben. Als zweitstärkste Partei wird ihr Einfluss zunehmen. Bleibt abzuwarten, ob die Ge- und Verbotsstrategie und andere Absonderlichkeiten dann noch Bestand haben können.

Das sollte gar keine detaillierte Wahlanalyse werden oder sein.
Diese auf die kurzfristigen Ereignisse zu beschränken wäre auch verfehlt.
„Die Probleme, über die wir heute erschrecken, kennen wir schon seit 40 Jahren.“ Prof.Rürup zur Rentenproblematik, ist aber in der Politik universell anwendbar.

Eines lässt sich aus den letzten 1-2 Wochen aber auch für uns Trennungskinder und –eltern ableiten:

Die Politik(er) hat(haben) die Entwicklungen der Zeit immer noch nicht erkannt.
Es bedarf immer noch eines Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts und den entsprechenden Aktivitäten dorthin, dass sich in unserem (Trennungs-)Familienrecht etwas ändert.

Es hat sich bei der Wahl gezeigt, wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.

Deshalb unser Aufruf in den Bundestag und die Landtage:
Schmeißt eure meinungsbasierte Einstellung zur Doppelresidenz auf den Misthaufen der Geschichte.
„Regelfall“ bedeutet keinen Zwang. Überwiegend wird es, aus freier Entscheidung der Eltern, beim Residenzmodell bleiben.
Die Doppelresidenz als gesetzlicher Regelfall setzt ein Zeichen. Nicht nur in der Justiz sondern auch in der Gesellschaft.
Genauso wie die Geschlechtsbezeichnung „Divers“, für die ihr so gekämpft habt.
Anfang Mai las ich einen Artikel, in dem die Eintragungen von Divers abgefragt worden waren. In den größten deutschen Städten waren es in vier Monaten insgesamt nur etwas über 100. In Worten Hundert. Berlin führte mit 41.
Aber – es ist ein Zeichen, und das gesellschaftliche Bewusstsein wurde geschärft.

Setzt ein weiteres Zeichen für die Doppelresidenz!


24.05.2019

„Europa“ HAT die Antwort. Deutschland ist das letzte Land in Europa, das keine Regelung zur Doppelresidenz hat.“

Am kommenden Sonntag stehen wichtige Wahlen an. Kommunal-, Kreistags-, in Bremer Bürgerschaftswahl und Europawahl. „Wir gehen zur Wahl“, sagt der Vorsitzende des Väteraufbruchs für Kinder Mainz, Elmar Riedel. Er zeigt, welche Parteien für eine moderne, zeitgemäße Familienpolitik stehen – und welche nicht.

Von Elmar Riedel

Die Bundespolitik ist großteils mit entscheidend für die Wahlentscheidung auf jede dieser Wahlen. Hierbei sind die Wechselwirkungen zwischen Kommunalpolitik, Bundespolitik und Europapolitik höchst unterschiedlich. Daran muss ich mich selbst immer erinnern. Die größte Schnittmenge ergibt sich wohl bei der Bundes- und Europapolitik. Jeder hat seine Schwerpunkte, die ihm in der Politik wichtig sind:

  • Sozial
  • Wirtschaft
  • Außen
  • Innen

mit den jeweiligen Überschneidungen und Beeinflussungen.

Eine Partei, die mich in allen Punkten überzeugt, gibt es nicht und in vielen Aussagen sind Parteien austauschbar. Nun richte ich aus meinen individuellen und vereinsbezogenen Erfahrungen ein besonderes Augenmerk auf die (Nachtrennungs)Familienpolitik und gleiche Parteien in diesem Aspekt mit einander ab.

  • Wer tut nachvollziehbar etwas, das den Kindern nach Trennung der Eltern beide Eltern erhält?
  • Wer schweigt dazu?
  • Wer agiert offen oder versteckt dagegen?
  • Wer unterstützt die Doppelresidenz als Regelfall?
  • Wer interpretiert den Begriff „Regelfall“ bei der Doppelresidenz mutwillig oder fahrlässig als Zwang?

Eine Hilfestellung

Wer es genauer wissen will, hier die Bundestagsreden vom 15.03.2018 auf youtube (je ca.5 Minuten)

FDPCDU/CSUSPDAfDLinkeB90/GrüneCDU/CSUSPDCDU/CSU -

Wer Trennungskinder so behandelt, als wäre der getrennt lebende Elternteil im täglichen Erleben der Kinder unwichtig, wer Alleinerziehende unterstützen will, ohne die Getrenntlebenden in die Überlegungen einzubeziehen, wer den Feminismus als erklärtes europapolitisches Ziel erklärt, bekommt bei mir ein so deutliches Minus in meiner persönlichen Abwägung, dass es nur schwer durch andere Themen wieder auszugleichen ist. Allen anderen Lippenbekenntnissen zum Trotz. Beides fördert die Spaltung und erschwert friedliches Zusammenleben.

Das macht mir die Wahl besonders schwer.

„Europa“ hat aus meiner Sicht ein Kardinalproblem: Ganz schlechtes Eigenmarketing und das Europaparlament bedarf dringend einer Reformierung. „Europa“ ist wichtig für uns alle. Im globalen Wettbewerb und für jeden Einzelnen. Mir graut es davor, in die Kleinstaaterei zurück zu fallen. Siehe auch die deutschen Kleinstaaten im 19. Jahrhundert.

Und dann fällt mir noch der Wahlkampfslogan „Europa ist die Antwort“ ein. Auf welche Frage? Ist „Europa“ das neue „42“? „Europa“ HAT die Antwort. Deutschland ist das letzte Land in Europa, das keine Regelung zur Doppelresidenz hat.

Eins allerdings ist sicher. 
Wir sollten alle zur Wahl gehen. 
Sonst bekommen wir die, die die anderen gewählt haben und die wir mehrheitlich nicht wollen.


21.05.2019

Deutschland braucht eine sofortige Wende im Familienrecht

"Deutschland braucht ein neues, zeitgemäßes Familienrecht. Das derzeitige Familienrecht stammt noch aus den 1950er Jahren und hat mit der Lebensrealität in unserem Land nichts mehr zu tun", sagt Elmar Riedel, Vorsitzender des Mainzer Vereins Väteraufbruch für Kinder.

Deutschland braucht ein neues, zeitgemäßes Familienrecht. Das derzeitige Familienrecht stammt noch aus den 1950er Jahren und hat mit der Lebensrealität in unserem Land nichts mehr zu tun. Glückliche Kinder brauchen beide Eltern – auch nach einer Trennung. Papa zahlt und Mama betreut – das ist längst nicht mehr zeitgemäß. Wir unterstützen daher die entsprechende Forderung mehrerer politischer Parteien, Vereine, Medien und Organisationen für das gesetzliche Leitbild der Doppelresidenz / des Wechselmodells.

von Elmar Riedel

Im Frühjahr 2019 haben sich rund 16.000 Menschen auf Unterschriftenlisten und via ePetition vor dem Deutschen Bundestag für ein zeitgemäßes Familienrecht in Deutschland stark gemacht. Das ist ein deutliches Zeichen, dass die Politik endlich Rahmenbedingungen schaffen muss, die unseren Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht. Es geht uns darum ein Familienrecht zu schaffen, welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum Wohle ihrer Kinder ermöglicht.

Das Schlimmste für die Kinder ist ein kompletter Kontaktabbruch. Und das betrifft dann nicht nur Väter und Mütter, sondern auch Omas, Opas, Tanten, Onkel und Freunde der Familie. Viele Tausend Kinder verlieren durch fragwürdige Urteile jährlich den Kontakt zu ihrer ausgegrenzten Familie. Die Doppelresidenz ist nicht unsere Erfindung. Ganz Westeuropa hat bereits dieses moderne Familienrecht – nur Deutschland nicht. Das macht mich wütend. Mit dieser Gerichtspraxis muss nun endlich Schluss sein – und zwar sofort.

Wir möchten auch nicht, dass die Doppelresidenz gesetzlich vorgeschrieben wird, es geht um ein gesetzliches Leitbild. Von Doppelresidenz spricht man bereits ab einem Betreuungsverhältnis von 30 zu 70. Die elterliche Autonomie soll erhalten bleiben. Wenn sie sich einigen, ist jede Form der Kinderbetreuung okay. Oft geht ein Wechselmodell mit einer Woche bei Mama leben und eine Woche beim Papa leben schon aus beruflichen Gründen nicht. Wenn sich die Eltern aber nicht einigen, muss unserer Auffassung nach vor Gericht das Leitbild der Doppelresidenz gelten. Alle Kinder brauchen Mama und Papa.

Über 50 wissenschaftliche Studien belegen, dass Kinder in der Regel deutlich mehr von der gemeinsamen Betreuung im Wechselmodell profitieren als von anderen Betreuungsformen. Wir fordern daher von der Politik eine sofortige Wende im Familienrecht. Es ist das natürliche Recht der Kinder, schöne Zeiten mit beiden Eltern und auch mit ihren Großeltern zu verbringen. Wir Mamas und Papas sind die Wurzeln, wir lieben unsere Kinder bedingungslos.