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Familienrecht – Formulierungshilfe für Koalitionsverhandlungen
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich mit einer Formulierungshilfe an die Arbeitsgruppen von CDU/CSU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen. Angesichts der rund 2,5 Millionen Kinder in Trennungsfamilien und der hohen Zahl betroffener Erwachsener – darunter Eltern, Großeltern und weitere Angehörige – war es bedauerlich, dass die Parteien die Wahlprüfsteine des Verbandes unbeantwortet ließen. Auch das Sondierungspapier vom 8. März 2025 ist enttäuschend. Spätestens jetzt müssen CDU/CSU und SPD ein klares Bekenntnis abgeben und sich für alle Trennungskinder und -familien einsetzen.
Kindesunterhalt 2025 / 2026
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit beschert die Düsseldorfer Tabelle allen Unterhaltspflichtigen die neuen Zahlen für das kommende Jahr.
2023 und 2024 haben diese neuen Werte Schock ausgelöst. Eine Steigerung der Zahlungsverpflichtungen von 23% von 2022 auf 2024 des Mindestunterhalts hat nicht wenige in eine prekäre finanzielle Situation gebracht
Basis der Erstellung der Düsseldorfer Tabelle ist die vom Bundes-Justizministerium (BMJ) erlassene Verordnung zum Mindestunterhalt.
Diese Verordnung stellt sich aktuell, Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21. November 2024, vergleichsweise sehr moderat dar.
- Für 2025 erhöht sich der Mindestunterhalt nur um geringe Beträge
in der ersten Altersstufe (§ 1612a I S. 3 Nr. 1 BGB) 482 Euro ab dem 1.1.2025 und 486 Euro ab dem 1.1.2026, 2024: 480 € - in der zweiten Altersstufe (§ 1612a I S. 3 Nr. 2 BGB) 554 Euro ab dem 1.1.2025 und 558 Euro ab dem 1.1.2026, 2024: 551 €
- in der dritten Altersstufe (§ 1612a I S. 3 Nr. 3 BGB) 649 Euro ab dem 1.1.2025 und 653 Euro ab dem 1.1.2026, 2024: 645 €
Die vollständige Düsseldorfer Tabelle veröffentlichen wir hier auch.